Pressemitteilung vom 6. Dezember 2024
IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz: „Keine weitere Steuererhöhungsspirale in Gang setzen“
Wirtschaft lehnt gesplittete Grundsteuerhebesätze ab
Mit großer Sorge blickt die Wirtschaft auf die überraschende Initiative der Ampel-Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag zur Einführung von gesplitteten Grundsteuerhebesätzen auf Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude und unbebaute Grundstücke.
„Wir lehnen diese Aufteilung entschieden ab. Mit zweierlei Hebesätzen wird aus der Grundsteuer B eine zusätzliche kommunale Unternehmenssteuer“, warnt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Einmal eingeführt, kann über eine Anpassung der Hebesätze auf Gewerbeimmobilien leicht eine weitere Steuererhöhungsspirale in Gang gesetzt werden“.
Dadurch erhöhe sich die bereits hohe Gesamtsteuerlast für Unternehmen noch weiter, die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben und Kommunen im Standortwettbewerb werde beeinträchtigt. Ausgerechnet in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Lage würden Unternehmen in ihrer Substanz weiter geschwächt – mit negativen Auswirkungen auf Investitionen und Arbeitsplätze.
„Gesplittete Hebesätze sorgen bei Unternehmen für noch mehr Planungsunsicherheit. Und auf Kommunen kommt mehr Bürokratie zu“, stellt Rössel fest. „Wir rechnen mit einer Flut von Widersprüchen gegen die Steuerbescheide – gerade bei gemischt genutzten Grundstücken und Immobilien. Das ist kein geeignetes Instrument, um die strukturbedingte Unterkapitalisierung der rheinland-pfälzischen Kommunen zu mindern.“
Dazu kommt, dass die von Bund und Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte aufkommensneutrale Wirkung der Grundsteuerreform bereits heute nicht mehr haltbar ist: Die Kommunen haben aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage ihre Hebesätze 2023 und 2024 großflächig und zum Teil massiv angehoben – auch über den gestiegenen Nivellierungshebesatz hinaus – und Erhöhungen damit vorweggenommen. „Das läuft dem eigentlichen Ziel entgegen, dass Unternehmen nach Umsetzung der Grundsteuerreform nicht mehr belastet werden sollten als vorher“, sagt Rössel.
„Tatsächlich haben Unternehmen sogar jahrelang zu viel Grundsteuer gezahlt, weil gewerblich genutzte Immobilen weniger an Wert gestiegen sind als Wohngebäude. Wenn schon über eine Anpassung bei der Grundsteuerreform nachgedacht wird, dann sollte der Landesgesetzgeber die Möglichkeit nutzen, statt des Bundesmodells mit einem eigenen, unbürokratischen Modell voranzugehen“, schlägt Rössel vor.