Pressemitteilung vom 08.06.2026

Wahlvorschläge für die IHK-Vollversammlung können jetzt eingereicht werden

Für die Wahl der IHK‑Vollversammlung können vom 9. Juni bis einschließlich 23. Juni 2026 Wahlvorschläge eingereicht werden. In diesem Zeitraum haben Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeit, selbst zu kandidieren oder geeignete Persönlichkeiten für die Mitarbeit in der Vollversammlung und den Regionalbeiräten vorzuschlagen. Damit beginnt eine zentrale Phase im Wahlprozess, in der wichtige Weichen für die zukünftige Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft gestellt werden.
Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Industrie‑ und Handelskammer. In ihr werden die wirtschaftspolitischen Positionen festgelegt, die Leitlinien für die IHK‑Arbeit bestimmt sowie grundlegende finanzielle Entscheidungen getroffen. Die gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der regionalen Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung und geben die Richtung für die kommenden fünf Jahre vor.
„Die IHK lebt vom Engagement ihrer Mitgliedsunternehmen. Wer kandidiert, übernimmt Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region und bringt die Perspektiven der eigenen Branche aktiv ein“, sagt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz.
Kandidieren kann pro Unternehmen jeweils eine vertretungsberechtigte Person, etwa Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder entsprechend bevollmächtigte Personen. Die im Juni eingereichten Kandidaturen werden geprüft und im August öffentlich vorgestellt. Die Wahl selbst findet im September 2026 statt.
Alle Informationen zum Ablauf der Wahl, zu den Voraussetzungen sowie das Kandidaturformular stehen online unter www.ihk-koblenz-wahl.de zur Verfügung.