CBAM-Vereinfachung: Interessenvertretung zeigt Wirkung
Die EU plant, den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) praxisnäher zu gestalten – auch dank des Einsatzes von Wirtschaftsverbänden. So setzte sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) gemeinsam mit regionalen IHKs erfolgreich für die Einführung einer massenbasierten De-minimis-Schwelle ein: Statt der bisherigen Wertgrenze von 150 Euro pro Sendung soll künftig ein jährlicher Mengenschwellenwert von 50 Tonnen gelten. Das entlastet insbesondere kleinere Importeure und mittelständische Unternehmen von Meldepflichten.
Die EU-Kommission griff den Vorschlag im Februar 2025 im Rahmen des „Omnibus-I-Pakets“ auf. Ungewöhnlich schnell beschlossen dann Rat, Parlament und Kommission am 18. Juni 2025 das Vereinfachungspaket zu CBAM. Es enthält als Kernelement die neue Freigrenze für CBAM-Meldungen von 50 Tonnen im Jahr. Die Vereinfachungen treten in Kraft, wenn sie im Amtsblatt stehen, voraussichtlich im Sommer.
Die IHK Koblenz unterstützt Unternehmen nicht nur durch Informationsveranstaltungen und CBAMRunden, sondern auch über ein Beteiligungsportal: Dort können Unternehmen Rückmeldungen und Erfahrungen teilen, die über die DIHK in die politische Arbeit einfließen. Die Einführung der 50-Tonnen-Grenze zeigt, wie wichtig dieser Dialog ist – und wie Wirtschaft und Politik gemeinsam praktikable Lösungen entwickeln können.
Vereinfachungen für Importeure in Sicht |
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Hendrik Schuldt, Geschäftsführer carboneer GmbH, Berlin, fasst die geplante CBAM-Vereinfachung zusammen:
Die EU plant spürbare Entlastungen für Unternehmen beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): Künftig soll eine jährliche 50-Tonnen-Schwelle für CBAM-Waren gelten. Nur wer diese Menge überschreitet, muss künftig noch Berichtspflichten erfüllen und Zertifikate erwerben. Die Zahl der betroffenen Importeure könnte dadurch deutlich sinken – bei gleichbleibender klimapolitischer Wirkung.
Zudem soll ab 2026 der Status als „Zugelassener CBAM-Anmelder“ verpflichtend für betroffene Unternehmen sein. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, darf im Übergangsjahr 2026 auch ohne finalen Bescheid importieren – danach drohen Sanktionen.
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CBAM-Netzwerk: Jetzt dabei sein! Der CO2-Grenzausgleich der EU bringt viele Fragen mit sich. Unser IHK-Netzwerk bietet Austausch, Informationen und Lösungen – kompakt und praxisnah.
Interview mit Petro Döhr, Walter G. Rathmann Segmentklammerschrauben GmbH & Co. KG
Die Walter G. Rathmann Segmentklammerschrauben GmbH & Co. KG ist Weltmarktführer für Spezialverschlüsse in der Druckgeräte-Industrie. CEO Petro Döhr über Herausforderungen durch den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) – und warum Erleichterungen dringend nötig sind.
CBAM soll faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Eine sinnvolle Maßnahme?
Grundsätzlich ja – der Ansatz ist richtig: Die Einführung des CBAM – also einer Art CO2-Zoll – ist unter bestimmten Bedingungen eine sinnvolle und strategisch wichtige Maßnahme in Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele. Europäische Klimastandards dürfen nicht zum Wettbewerbsnachteil werden. Als Exporteur begrüßen wir den Versuch der EU, für gleiche Bedingungen zu sorgen. Denn aktuell konkurrieren wir international mit Unternehmen, die unter deutlich geringeren Umweltauflagen produzieren – das ist weder fair noch nachhaltig. Entscheidend ist aber, dass CBAM unbürokratisch und international anschlussfähig umgesetzt wird. Andernfalls gefährdet CBAM am Ende genau die Unternehmen, die es eigentlich schützen möchte.
Wo sehen Sie die größten Probleme in der Umsetzung?
Wie bereits angedeutet darf die Ausgestaltung von CBAM meines Erachtens nicht zu bürokratisch oder praxisfern sein. Seit Inkrafttreten sehen wir aber in der praktischen Umsetzung drei erhebliche Herausforderungen:
- Datenbeschaffung: Wir müssen für unsere importierten Vorprodukte präzise CO₂- Emissionsdaten von unseren Zulieferern erheben. Das setzt voraus, dass ausländische Zulieferer in der Lage und auch bereit sind, diese Daten nach europäischen Standards zu erfassen und zu dokumentieren. In vielen Ländern ist das schlichtweg nicht der Fall.
- Bürokratie: Die Vorgaben sind komplex, ändern sich häufig und lassen Interpretationsspielraum. Für unser exportorientiertes Unternehmen mit komplexen Lieferketten bedeutet das erheblichen zusätzlicher Aufwand mit der Ungewissheit, ob wir am Ende überhaupt rechtskonform handeln.
- Internationale Unsicherheit: Unsere Kunden in Drittländern befürchten Gegenzölle, Lieferanten steigen aus, weil sie den Aufwand scheuen. Das belastet unsere Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich.
- Datenbeschaffung: Wir müssen für unsere importierten Vorprodukte präzise CO₂- Emissionsdaten von unseren Zulieferern erheben. Das setzt voraus, dass ausländische Zulieferer in der Lage und auch bereit sind, diese Daten nach europäischen Standards zu erfassen und zu dokumentieren. In vielen Ländern ist das schlichtweg nicht der Fall.
- Bürokratie: Die Vorgaben sind komplex, ändern sich häufig und lassen Interpretationsspielraum. Für unser exportorientiertes Unternehmen mit komplexen Lieferketten bedeutet das erheblichen zusätzlicher Aufwand mit der Ungewissheit, ob wir am Ende überhaupt rechtskonform handeln.
- Internationale Unsicherheit: Unsere Kunden in Drittländern befürchten Gegenzölle, Lieferanten steigen aus, weil sie den Aufwand scheuen. Das belastet unsere Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich.
Die EU hat sich nun auf eine 50-Tonnen-Schwelle geeinigt, unterhalb derer keine Berichtspflichten mehr bestehen. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die geplante 50-Tonnen-Grenze wäre aus meiner Sicht ein absolut notwendiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau – gerade für kleinere Sendungsmengen oder bei stark diversifizierten Lieferketten. Im Moment aber gilt noch die vollumfängliche Meldepflicht, und das stellt uns nahezu täglich vor erhebliche Herausforderungen.
Wir haben intern ein eigenes Team aufgebaut, das sich zusätzlich mit der Datenerhebung, den CO₂-Berechnungen und der Kommunikation mit unseren Lieferanten beschäftigt. Der Aufwand ist enorm – zum Teil müssen wir in Ländern operieren, in denen Emissionsdaten gar nicht in der geforderten Form verfügbar sind. In vielen Fällen erhalten wir nur unvollständige oder pauschale Werte, die wir dann manuell plausibilisiert oder durch Standardwerte ersetzt müssen.
Zudem fehlt uns bei der Interpretation der Vorgaben teilweise Klarheit – auch weil es noch laufende Anpassungen und unklare Zuständigkeiten gibt. Wir versuchen so regelkonform wie möglich zu arbeiten, stoßen aber regelmäßig an Grenzen des Machbaren. Kurz gesagt: Wir erfüllen die Vorgaben, weil wir müssen – aber nicht, weil es praktikabel ist. Deshalb würden wir die Einführung der 50-Tonnen-Grenze ausdrücklich begrüßen.
Mein Appell an Brüssel bleibt: Stärker auf die Praxis achten, Übergangsfristen mit Augenmaß gestalten und KMU gezielt entlasten – denn die Umsetzung bleibt trotz Erleichterungen komplex.
Die Idee hinter CBAM ist gut – aber ohne praktikable Umsetzung verlieren wir als Exporteure am Ende mehr, als wir gewinnen.
Wir haben intern ein eigenes Team aufgebaut, das sich zusätzlich mit der Datenerhebung, den CO₂-Berechnungen und der Kommunikation mit unseren Lieferanten beschäftigt. Der Aufwand ist enorm – zum Teil müssen wir in Ländern operieren, in denen Emissionsdaten gar nicht in der geforderten Form verfügbar sind. In vielen Fällen erhalten wir nur unvollständige oder pauschale Werte, die wir dann manuell plausibilisiert oder durch Standardwerte ersetzt müssen.
Zudem fehlt uns bei der Interpretation der Vorgaben teilweise Klarheit – auch weil es noch laufende Anpassungen und unklare Zuständigkeiten gibt. Wir versuchen so regelkonform wie möglich zu arbeiten, stoßen aber regelmäßig an Grenzen des Machbaren. Kurz gesagt: Wir erfüllen die Vorgaben, weil wir müssen – aber nicht, weil es praktikabel ist. Deshalb würden wir die Einführung der 50-Tonnen-Grenze ausdrücklich begrüßen.
Mein Appell an Brüssel bleibt: Stärker auf die Praxis achten, Übergangsfristen mit Augenmaß gestalten und KMU gezielt entlasten – denn die Umsetzung bleibt trotz Erleichterungen komplex.
Die Idee hinter CBAM ist gut – aber ohne praktikable Umsetzung verlieren wir als Exporteure am Ende mehr, als wir gewinnen.
Kontakt

Philipp Rosdücher
Referent Energie, Umwelt, Transformation (Interessenvertretung)
Volker Schwarzmeier
Energie (Geschäftsbereich Unternehmensservice)