Die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026
Zum Jahreswechsel 2025/2026 treten für Unternehmen zahlreiche Änderungen in Kraft. Zwar sind einige Vorhaben noch nicht endgültig beschlossen, doch die Vorbereitung sollte jetzt beginnen. Die Koalition plant steuerliche Investitionsanreize, gezielte Entlastungen wie die Gastronomie-USt oder neue Sozialregelungen wie die Aktivrente, aber auch Maßnahmen, die zu steigenden Lohnkosten führen werden. Gleichzeitig hat der Bundesgerichtshof (BGH) Unternehmer als Adressaten von Verbraucherschutzregeln in der Weiterbildung bestätigt (Fernunterrichtsschutzgesetz), was Haftungs- und Rückforderungsrisiken für digitale Lernangebote schafft.
- Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2025/2026
- Steuerliche Überlegungen zum Jahreswechsel 2025/2026
- Aktivrente
- Mindestlohn steigt
- Gastronomieumsatzsteuer
- Fernunterrichtsschutzgesetz
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Elektronische Steuererklärung
- Elektronische Kassensysteme: Neue Meldepflicht ab 2026
- Neuer Widerrufsbutton für Online-Händler ab Juni 2026
- Greenwashing-Regulierung: Änderungen im UWG ab 2026
- Digitalisierung des Gesellschafts- und Registerrechts: Erweiterte Online-Verfahren
- Entgelttransparenz: Neue Pflichten für Arbeitgeber bis Juni 2026
- Steueränderungsgesetz 2025: Überblick über wichtige Neuerungen ab 2026
- Weitere Themen
Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2025/2026
Auch in diesem Jahr bieten wir gemeinsam mit der NotzZoll GmbH die bekannte Veranstaltung wieder an unterschiedlichen Orten bzw. auch digital an. Lassen Sie sich updaten über die (Ver-)Änderungen, die bei den Zoll- und Außenwirtschaftsthemen zum Jahreswechsel auf Sie zukommen.
Steuerliche Überlegungen zum Jahreswechsel 2025/2026
Starten Sie gut vorbereitet ins neue Jahr! Unsere beliebte Veranstaltungsreihe „Steuerliche Überlegungen zum Jahreswechsel“ geht in die nächste Runde und bietet Ihnen wertvolle Einblicke und praktische Tipps zu den wichtigsten steuerlichen Änderungen und Herausforderungen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig auf die bevorstehenden steuerlichen Neuerungen vorzubereiten.
Die Veranstaltungen finden digital jeweils von 16:00 - 17:30 Uhr statt
- am Mittwoch, 17.12.2025
- am Donnerstag, 15.01.2025
Aktivrente
Ab 1. Januar 2026 können Arbeitnehmende nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Für Betriebe eröffnet das Chancen, erfahrene Fachkräfte länger zu binden. Nötig sind jedoch Anpassungen in Payroll, Tarif- und Betriebsvereinbarungen. Parallel plant die Politik, die betriebliche Altersversorgung digitaler und attraktiver zu gestalten.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt stufenweise – 2026 auf 13,90 Euro, 2027 auf 14,60 Euro. Besonders betroffen sind Minijobs, deren Verdienstgrenze dynamisch auf ca. 603 Euro/Monat steigt. Unternehmen sollten Kostenkalkulationen, Preismodelle und Personaleinsatz frühzeitig überarbeiten.
Gastronomieumsatzsteuer
Ab 2026 gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 % (Getränke ausgenommen). Betriebe müssen Kassensysteme, Buchhaltung und Preisgestaltung anpassen. Profitieren können Gastronomie, Bäckereien mit Café-Betrieb und Caterer.
Fernunterrichtsschutzgesetz
Der BGH hat im Juni 2025 entschieden, dass auch Unternehmen durch das FernUSG geschützt sind. Online-Coaching- und Mentoring-Verträge ohne ZFU-Zulassung können nichtig sein. Das schafft Rückforderungsrisiken und Haftungspotenziale für digitale Lernangebote. Anbieter digitaler Lernangebote sollten ihre Verträge prüfen und Geschäftsmodelle absichern.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Arbeitgeber sind ab dem 1. Januar 2026 dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bei Anwerbung aus dem Ausland auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen "Faire Integration" hinzuweisen. Weitere Informationen und Merkblätter stellen wir Ihnen auf der Seite Hinweispflicht für Arbeitgeber ab Januar 2026 zur Verfügung.
Elektronische Steuererklärung
Digitale Bescheide und neue Funktionen in ELSTER
Mit „RABE“ (Referenzierte und Automatisierte Belegvorhalte) wurde eine neue Funktion in ELSTER eingeführt, die es ermöglicht, bereits bei Erstellung der Einkommensteuererklärung relevante Belege digital zu hinterlegen. Die Finanzverwaltung kann hierauf im Veranlagungsverfahren automatisiert zugreifen – eine gesonderte Anforderung von Nachweisen entfällt in vielen Fällen.
Zudem stellt die Finanzverwaltung ab 2026 Steuerbescheide digital bereit, wenn die Erklärung zuvor elektronisch übermittelt wurde. Wer weiterhin einen Papierbescheid erhalten möchte, muss aktiv widersprechen und die Zustellung per Post für die Zukunft beantragen. Das Gesetzgebungsverfahren zur zeitlichen Verschiebung um ein Jahr ist noch nicht abgeschlossen; die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Elektronische Kassensysteme: Neue Meldepflicht ab 2026
Ab dem Jahr 2026 tritt die Meldepflicht elektronischer Kassensysteme gemäß § 146a Abs. 4 AO in den Fokus der Betriebsprüfung. Unternehmen müssen ihre elektronischen Kassen über MeinELSTER melden – einschließlich Seriennummer, Angaben zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und Inbetriebnahmedatum.
Durch den automatisierten Abgleich der gemeldeten Systeme mit den Gegebenheiten im Betrieb ist mit einer intensiveren Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu rechnen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob Kassen und TSE technisch korrekt eingerichtet sind und die Meldung vollständig sowie fristgerecht erfolgt.
Neuer Widerrufsbutton für Online-Händler ab Juni 2026
Die Richtlinie (EU) 2023/2673 wird eine europaweit leicht zugängliche elektronische Widerrufsmöglichkeit einführen. Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmer bei Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche eine elektronisch nutzbare Widerrufsoption („Widerrufsbutton“) bereitstellen.
Die Schaltfläche muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden Formulierung beschriftet sein und während der Widerrufsfrist jederzeit leicht zugänglich zur Verfügung stehen.
Das Gesetzgebungsverfahren umfasst darüber hinaus neue Informationspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten, Haltbarkeitsgarantien, Software-Updates und ggf. Reparierbarkeit von Waren.
Unternehmen sollten rechtzeitig die technischen und rechtlichen Anpassungen im Online-Shop planen.
Greenwashing-Regulierung: Änderungen im UWG ab 2026
Mit Umsetzung der „EmpCo“-Richtlinie (EU) 2024/825 wird der Verbraucherschutz vor unlauteren Geschäftspraktiken weiter gestärkt. Die Änderungen sollen insbesondere Greenwashing wirksam eindämmen. Vorgesehen sind u. a.:
- Nachhaltigkeits- und Umweltsiegel müssen staatlich oder durch anerkannte Zertifizierungssysteme vergeben sein. Eigene oder nicht validierte „Fantasie-Siegel“ sind künftig unzulässig.
- Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ dürfen nicht mehr auf reinen Kompensationsmaßnahmen beruhen.
- Die schwarze Liste des UWG wird erweitert – bestimmte irreführende Praktiken gelten künftig ohne weitere Prüfung als unzulässig.
Verbindlich wird dies ab 27. September 2026.
Digitalisierung des Gesellschafts- und Registerrechts: Erweiterte Online-Verfahren
Das Gesetz zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren soll voraussichtlich zum 1. August 2026 in Kraft treten. Geplant ist insbesondere:
- Online-Gründungen auch für AG und KGaA
- Elektronische notarielle Vollmachten zur Registeranmeldung (Handels-, Gesellschafts-, Vereins-, Partnerschaftsregister)
- Online-Vollmachten zur Stimmabgabe in GmbH-Gesellschafterversammlungen
- Elektronische Erklärungen zur Übernahme von GmbH-Geschäftsanteilen
Damit wird der digitale Zugang zu gesellschaftsrechtlichen Verfahren erheblich erweitert und beschleunigt.
Entgelttransparenz: Neue Pflichten für Arbeitgeber bis Juni 2026
Mit der Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz sollen geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede weiter reduziert werden. Die Umsetzung in nationales Recht wird umfassende Anpassungen im Entgelttransparenzgesetz mit sich bringen, u. a.:
- Auskunftsrecht der Beschäftigten zu Entgeltkriterien – unabhängig von der Betriebsgröße
- Regelmäßige Berichte zu Gender Pay Gaps; bei Differenzen über 5 % verpflichtende Entgeltanalyse und Anpassung innerhalb von sechs Monaten
- Gehaltstransparenz bei Stellenausschreibungen (Einstiegsgehalt oder Gehaltsspanne verpflichtend)
- Beweislastumkehr bei Diskriminierungsvorwürfen
Unternehmen sollten Vergütungsstrukturen neu ordnen und Arbeitsverträge, insbesondere Gehaltstransparenz- und Ausschlussklauseln, rechtzeitig überprüfen.
Steueränderungsgesetz 2025: Überblick über wichtige Neuerungen ab 2026
Das geplante Steueränderungsgesetz 2025 enthält u. a. folgende Maßnahmen (Regierungsentwurf):
- 7 % Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) ab 01.01.2026, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG
- Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro ab VZ 2026
- 38 Cent Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer, § 9 Abs. 1 S. 3 EStG
- Anerkennung von E-Sport als gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO
- Höhere Freigrenzen bei zeitnaher Mittelverwendung (100.000 Euro) und im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (50.000 Euro) in der AO
Die geplanten Änderungen sollen steuerliche Entlastungen schaffen und gemeinnützige Strukturen stärken.
Weitere Themen
Geplant sind steuerliche Investitionsanreize und Energieentlastungen. Details stehen noch aus, Unternehmen sollten Investitionsentscheidungen flexibel halten und Förderprogramme beobachten.
Der Jahreswechsel bringt Chancen und Pflichten zugleich – wer rechtzeitig plant, kann seine Wettbewerbsfähigkeit sichern und Veränderungen aktiv gestalten.