Diamanten, Edelsteine und wertvoller Schmuck - bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben

Exportkontrolle

Bei dem An- und Verkauf von wertvollem Schmuck, Edelsteinen und Diamanten sollten Sie einen besonderen Augenmerk auf die Prüfung der personenbezogenen Embargolisten der Europäischen Union haben. Personen, die dort gelistet sind, dürfen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Zur Prüfung, ob Ihre Geschäftspartner/Neukunden von diesen Listen erfasst sind, können Sie den Link auf der Internetseite des Justizportals nutzen. Bitte dokumentieren Sie Ihre Prüfung.
Ausführliche Informationen zum Thema Exportkontrolle finden Sie hier.