Online-Portal der Weiterbildung

Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

Die Nutzung des IHK-Online-Portals unterliegt den nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung erkennt der Nutzer deren Geltung an. Unsere außerdem geltende Datenschutzerklärung bleibt von den nachstehenden Regelungen unberührt.

Zugangsdaten

Jede*r Teilnehmende, der einen Zugang zum Online-Portal erhält, hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sorgfältig zu verwahren, insbesondere ist eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte nicht zulässig. Verlust und/oder Offenlegung der Zugangsdaten sind unverzüglich mitzuteilen.

Prüfungsgebühren

Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Anmeldung zur Prüfung bei der Kammer. Die Prüfungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen.
Jede*r Teilnehmende schuldet die Prüfungsgebühr persönlich. Dies gilt auch dann, wenn ein*e Dritte*r die Übernahme der Kosten erklärt oder der Gebührenbescheid an eine*n Dritte*n auf Wunsch der*s Teilnehmenden versendet wird. In diesen Fällen gilt die Zahlung durch den*die Dritte*n lediglich erfüllungshalber.
Hinweis: Gebührenbescheide der IHK werden per Post an die vom/von der Teilnehmenden im Online-Portal angegebene Rechnungsanschrift gesendet.

Stornogebühren

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung entstehen Stornogebühren. Die genaue Höhe der Stornogebühren entnehmen Sie dem Gebührenverzeichnis der IHK Koblenz.

Rücktritt von der Prüfung

Teilnehmer*innen von Fortbildungsprüfungen können nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Bei einem Rücktritt von der Prüfung nach Beginn der Prüfung können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.
Sollte ein wichtiger Grund (zum Beispiel Krankheit) die Ursache für Ihre Nichtteilnahme sein, weist die IHK Koblenz darauf hin, dass dieser wichtige Grund gemäß § 20 der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen“ der IHK Koblenz unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen ist. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Ausstellungsdatum des Prüfungstages erforderlich. Dieses muss der IHK Koblenz am Prüfungstag selbst, spätestens jedoch am darauffolgenden Tag zugehen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend.

Nichtteilnahme

Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der*die Prüfungsteilnehmende an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die IHK.

Wiederholung der Prüfung

Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden.
Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der*die Prüfungsteilnehmende von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der*die Prüfungsteilnehmende sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Koblenz und der jeweiligen Verordnung über die Prüfung durchgeführt.