Aus- und Weiterbildung
Operative Professionals
1. Allgemeines
Vier verschiedene Profile werden unterschieden: (Quelle: wis.ihk)
- IT Systems Manager (IT-Entwickler)
Sie entwickeln technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen, planen, steuern und kontrollieren IT-Entwicklungsprojekte. Sie nehmen Mitarbeiterführungsaufgaben wahr.
- IT Business Manager (IT-Projektleiter)
Sie leiten selbstständig und eigenverantwortlich einmalige Vorhaben, die gekennzeichnet sind durch spezifische Ziele, zeitliche, finanzielle und personelle Begrenzungen sowie eine projektspezifische Organisation in der Projekt- und Linienorganisation. Sie nehmen Mitarbeiterführungsaufgaben wahr.
- IT Business Consultant (IT-Berater)
Sie beraten Unternehmen bei der Analyse, Zieldefinition, Konzeptentwicklung und -umsetzung von IT-Lösungen, um die Entwicklungspotenziale sowie die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und den Unternehmen neue oder erweiterte Geschäftschancen zu ermöglichen. Sie nehmen Mitarbeiterführungsaufgaben wahr.
- IT Marketing Manager (IT-Ökonom)
Sie stellen technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen bereit, leiten Vermarktung und Einkauf von IT-Produkten und IT-Dienstleistungen und bereiten unter kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten strategische Unternehmensentscheidungen vor. Sie nehmen Mitarbeiterführungsaufgaben wahr.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 2 Abs. 1 Verordnung (VO) über die Prüfung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (operative Professionals) (PDF-Datei · 202 KB) ist zur Prüfung zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in den §§ 8, 11, 14 oder 17 VO (PDF-Datei · 202 KB) genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten nach einem der Profile der Anlage 5 oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
Wichtig
Um zur Prüfung zugelassen werden zu können, muss der Status als IT-Spezialist nachgewiesen werden (Vorlage Nachweis IT-Spezialist (PDF-Datei · 241 KB)). Dieser Nachweis wird mit den weiteren, geforderten Dokumenten zur Zulassung hochgeladen.
Zu beachten ist auch das Merkblatt Spezialistenprofil IT (PDF-Datei · 204 KB).
Um zur Prüfung zugelassen werden zu können, muss der Status als IT-Spezialist nachgewiesen werden (Vorlage Nachweis IT-Spezialist (PDF-Datei · 241 KB)). Dieser Nachweis wird mit den weiteren, geforderten Dokumenten zur Zulassung hochgeladen.
Zu beachten ist auch das Merkblatt Spezialistenprofil IT (PDF-Datei · 204 KB).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs. 3 VO (PDF-Datei · 202 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalt
Die Prüfung für die operativen Professionals gliedert sich gemäß § 3 VO (PDF-Datei · 202 KB) jeweils in die Prüfungsteile:
- Betriebliche IT-Prozesse
- Profilspezifische IT-Fachaufgaben
- Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Hinweis
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden. Dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden. Dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.
Prüfungsablauf/ -gliederung
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Betriebliche IT-Prozesse
|
Schriftliche Prüfung
max. 1 Jahr
Mündliche Prüfung
60 – 90 Minuten (nur durchzuführen, wenn die Dokumentation den Anforderungen entspricht) |
Dokumentation über:
oder
Präsentation der Dokumentation
(20-30 Minuten) |
Profilspezifische IT-Fachaufgaben
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Schriftliche Prüfung
max. 540 Minuten |
3 Situationsaufgaben
(jeweils min. 150 Minuten) |
Mitarbeiterführung und Personalmanagement
|
Schriftliche Prüfung
max. 240 Minuten Praktische Demonstration max. 30 minuten (+ 20-30 Minuten Vorbereitung) |
2 Situationsaufgaben
(jeweils min. 90 Minuten) |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Prüfungsteil: Profilspezifische IT-Fachaufgaben
Hat der*die Prüfungsteilnehmer*in in nicht mehr als einer Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 2 VO (PDF-Datei · 202 KB))
Prüfungsteil: Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Hat der*die Prüfungsteilnehmer*in in nicht mehr als einer Situationsaufgabe mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in dieser Situationsaufgabe eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 6 Abs. 3 VO (PDF-Datei · 202 KB))
Bei einer ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 21 Abs. 1 VO (PDF-Datei · 202 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 650,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz (PDF-Datei · 234 KB).
Eine Übersicht aller Prüfungsgebühren in der Fortbildung finden Sie hier (PDF-Datei · 260 KB).
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).