Aus- und Weiterbildung
Küchenmeister (Geprüfter)/ Küchenmeisterin (Geprüfte)
1. Allgemeines
(Geprüfter) Küchenmeister/ (Geprüfte) Küchenmeisterin ist Fach- und Führungskraft in der Gemeinschaftsverpflegung, im gehobenen Restaurant- und Hotelbetrieb, aber auch in Catering-Unternehmen. Sie übernehmen Aufgaben in der Planung des Wareneinsatzes, leiten Mitarbeiter an und bilden Nachwuchskräfte aus. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören neben technischen und organisatorischen Aufgaben auch die Kostenüberwachung, die Qualitätssicherung sowie die Einhaltung der Arbeitssicherheit und der Lebensmittelhygiene. Geprüfte Küchenmeister*innen fördern die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern, sind Bindeglied zur Geschäftsführung und pflegen einen guten Kontakt zu den Gästen.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Küchenmeister/ (Geprüfte) Küchenmeisterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB) zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist
oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB) zuzulassen, wer
- die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
und
- in den Fällen der obigen Nummern 1 und 2 zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder im Fall der obigen Nummer 3 zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ ist gemäß § 2 Abs. 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB) zuzulassen, wer
- den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ abgelegt hat
und
- den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ abgelegt hat
und
- in den Fällen der obigen Nummern 1 und 2 zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder in dem Fall der obigen Nummer 3 zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens weitere vier Jahre Berufspraxis nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB) genannten Aufgaben haben.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB) genannten Aufgaben haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs. 6 VO. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB)
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 Abs. 1 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB) in folgende Prüfungsteile und Qualifikationsbereiche bzw. -schwerpunkte:
Prüfungsteile
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Qualifikationsbereiche/ -schwerpunkte
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
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Der Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen“ ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ erfolgen. (Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen) |
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Praktische Prüfung und Fachgespräch (2x)
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Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
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Ausbildereignungsprüfung
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
max. 330 Minuten |
Volks- und Betriebswirtschaft
(min. 60 Minuten) Rechnungswesen (min. 90 Minuten) Recht und Steuern (min. 60 Minuten) Unternehmensführung (min. 90 Minuten) |
Handlungsspezifische Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
max. 390 Minuten |
Mitarbeiter führen und fördern
(min. 60 Minuten) Abläufe planen, durchführen und kontrollieren (min. 60 Minuten) Produkte beschaffen und pflegen (min. 90 Minuten) Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden (min. 90 Minuten) Gäste beraten und Produkte vermarkten (min. 60 Minuten) |
Praktische Prüfung und Fachgespräch (2x)
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max. 14 Stunden
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Schriftliche Ausarbeitung Menü und Arbeitsablaufplan (60-120 Minuten) Umsetzung (9-12 Stunden) |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.(§ 4 Abs. 6 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB))
Handlungsspezifische Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungen mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 7 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB))
Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 9 Abs. 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).