Aus- und Weiterbildung

Industriemeister (Geprüfter)/ Industriemeisterin (Geprüfte) - Fachrichtung Keramik

1. Allgemeines

Industriemeister (Geprüfter)/ Industriemeisterin (Geprüfte) der Fachrichtung Keramik planen, steuern und überwachen Fertigungsprozesse in der Produktion und Veredlung von keramischen Erzeugnissen und stellen die Qualität der Produkte sicher. Neben ihren kaufmännischen Aufgaben sind sie für die Personalführung und -entwicklung zuständig. (Quelle: berufe.net Agentur für Arbeit)

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 3 Abs. 1 der Rechtsvorschrift (RV) über die Prüfung Industriemeister (Geprüfter)/ Industriemeisterin (Geprüfte) - Fachrichtung Keramik ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Keramikberufen zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis in der keramischen Industrie nachweist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 3 Abs.(3) RV.
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich gemäß § 4 Abs. 1, §§ 5 ff RV. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB) in folgende Prüfungsteile und Prüfungs- bzw. Handlungsfelder:
Prüfungsteile
Fächer/ Handlungsfelder
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikation
  • Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Technologie der Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
  • Betriebstechnik
  • Fertigungstechnik
  • Betriebstechnische Situationsaufgabe
  • Führung und Personal
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
  • Allgemeine Grundlagen
  • Planung der Ausbildung
  • Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

Prüfungsteile
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden

  • Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
Handlungsspezifische Qualifikation
Schriftliche Prüfung
max. 9 Stunden

  • Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen (90 Minuten)
  • Technologie der Roh-, Werk- und Hilfsstoffe (90 Minuten)
  • Betriebstechnik (120 Minuten)
  • Fertigungstechnik (120 Minuten)
  • Betriebstechnische Situationsaufgabe (120 Minuten)
Mündliche Prüfung Führung und Personal (min. 45 Minuten)
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Ausbildereignungsprüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in allen Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.(§ 8 Abs. 1 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB)

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).