Industriemeister (Geprüfter)/ Industriemeisterin (Geprüfte) - Fachrichtung Elektrotechnik

1. Allgemeines

Geprüfte Industriemeister/ Industriemeisterinnen der Fachrichtung Elektrotechnik sind technische Fach- und Führungskräfte in der Fertigung, Montage oder Betriebserhaltung. In Unternehmen verschiedener Branchen, vorwiegend in der Be- und Verarbeitung von Elektroprodukten sowie im Maschinen- und Fahrzeugbau, übernehmen sie Aufgaben in der Planung und Produktion oder in der Ausbildung. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören neben technischen und organisatorischen Aufgaben auch Kostenüberwachung, Qualitätssicherung sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Sie fördern die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Unternehmen ebenso wie den Kontakt mit Kunden. (ihk Potsdam)

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 3 Abs.1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Industriemeister/ (Geprüfte) Industriemeisterin – Fachrichtung Elektrotechnik (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB)ist zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann.
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis.
oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

Gemäß § 3 Abs. 2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB) ist zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
  • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem*einer Geprüften Industriemeister*in – Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB) haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.4 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB).
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalte

Die Prüfung gliedert sich gemäß § 2 Abs. 3 und § 4 ff (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB). in folgende Prüfungsteile und Prüfungs- bzw. Handlungsbereiche:
Prüfungsteile
Prüfungsbereiche/ Handlungsbereiche
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder- Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz ist nachzuweisen. (Der Nachweis von der erfolgreich abgelegten Ausbildereignungsprüfung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen)
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Technik
  • Organisation
  • Führung und Personal

Prüfungsablauf/-gliederung

Prüfungsteile
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden
Prüfungsbereich „Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten“
(min. 60 Minuten)

alle anderen Prüfungsbereiche
(jeweils min. 90 Minuten)
Handlungsspezifische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
max. 10 Stunden






Mündliche Prüfung
zwei Situationsaufgaben
alle Handlungsbereiche
(jeweils min. 4 Stunden)



Situationsbezogenes Fachgespräch
Handlungsbereich, der noch nicht in einer der schriftlichen Situationsaufgaben geprüft wurde
(45 Minuten)

Mündliche Ergänzungsprüfung

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
Wurde in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist in diesen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 8 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB))

Handlungsspezifische Qualifikationen
Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist in dieser Situationsaufgabe eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 7 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB))
Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen in einem Prüfungsteil besteht diese Möglichkeit nicht.

Dauer: max. 20 Minuten

Bestehensregelung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin in beiden Prüfungsteilen in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. (§8 Abs.1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB))

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).