Aus- und Weiterbildung
Fachwirt (Geprüfter)/ Fachwirtin (Geprüfte) für Versicherungen und Finanzen
1. Allgemeines
Fachwirte/ Fachwirtinnen für Versicherungen und Finanzen arbeiten in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft in verantwortungsvollen Positionen in den Bereichen Vertriebsmanagement, Schaden- und Leistungsmanagement, Risikomanagement und in Projekten der Produktentwicklung. Zu ihren Aufgaben gehören neben der Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auch die Durchführung von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie die Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/ (Geprüfte) Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB) zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB)genannten Aufgaben haben.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB)genannten Aufgaben haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB) in die Prüfungsteile A und B, die unabhängig voneinander absolviert werden können, sowie in die folgenden Handlungsbereiche:
Prüfungsteil
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Handlungsbereiche
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Anmerkungen
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Prüfungsteil A
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-keine-
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Prüfungsteil B
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Im Handlungsbereich „Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“ wählt der*die Prüfungsteilnehmer*in einen der folgenden Qualifikationsschwerpunkte aus und teilt diesen bei der Anmeldung zur Prüfung der zuständigen Stelle mit:
Der*die Prüfungsteilnehmer*in wählt einen Handlungsbereich aus und teilt diesen bei der Anmeldung zur Prüfung der zuständigen Stelle mit.
Ausnahme: Wurde im Handlungsbereich „Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“ der Qualifikationsschwerpunkt „Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden“ gewählt, besteht diese Wahlmöglichkeit nicht. Es wird dann der Handlungsbereich „Vertriebsmanagement“ geprüft.
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Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteil
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Prüfungsteil A
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Schriftliche Prüfung
min. 270 Minuten |
Steuerung und Führung im Unternehmen
(min.150 Minuten)
Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden
(min. 120 Minuten) |
Prüfungsteil B
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Schriftliche Prüfung
min. 210 Minuten
Mündliche Prüfung
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Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
(min. 60 Minuten)
Gewählter Qualifikationsschwerpunkt
(des Handlungsbereichs „Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“) (min. 90 Minuten)
Gewählter Handlungsbereich
(Vertriebs-/ Risiko-/ Schaden- und Leistungsmanagement) (min. 60 Minuten)
Erster Teil
Zweiter Teil
Fachgespräch
(max. 10 Minuten) |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wurden je Prüfungsteil in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung mangelhafte Leistungen erbracht, ist in dem jeweiligen Handlungsbereich jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. (§ 3 Abs. 8 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB))
Dauer: circa 15 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 9 Abs. 1 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB))
Hinweis
Wer die Prüfung zum*zur „Geprüften Fachwirt*in für Versicherungen“ nach dieser Rechtsverordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) befreit. (§ 12 Abs. 1 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB))
Wer die Prüfung zum*zur „Geprüften Fachwirt*in für Versicherungen“ nach dieser Rechtsverordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) befreit. (§ 12 Abs. 1 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).