Aus- und Weiterbildung

Controller (Geprüfter)/ Controllerin (Geprüfte)

1. Allgemeines

Controller schaffen Transparenz und geben Unternehmen eine verlässliche Grundlage für erfolgreiche Entscheidungen. Sie analysieren Kennzahlen, planen Budgets, überwachen Kosten und begleiten die Unternehmensentwicklung mit fundierten Auswertungen und Handlungsempfehlungen. Die Weiterbildung zum Geprüften Controller/ zur Geprüften Controllerin vermittelt umfassende Kenntnisse in den Bereichen Controlling, Unternehmensplanung und Finanzsteuerung. Dabei werden sowohl strategische als auch operative Fragestellungen betrachtet. So erwerben die Teilnehmenden das notwendige Fachwissen, um Controlling-Prozesse eigenständig und verantwortungsvoll zu gestalten und Unternehmen bei der Erreichung ihrer Ziele wirkungsvoll zu unterstützen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “(Geprüfter) Controller/ (Geprüfte) Controllerin” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/ Geprüfte Controllerin zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Hinweis
Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben
haben.
Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 3 Abs.3 VO.
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Die Prüfung (Geprüfter) Controller/ (Geprüfte) Controllerin umfasst sechs zentrale Handlungsbereiche, die die wesentlichen Aufgaben und Anforderungen des modernen Controllings abdecken:
  1. Kostenrechnung und Kostenmanagement
  2. Unternehmensplanung und Budgetierung
  3. Jahresabschlussanalyse
  4. Berichtswesen und Informationsmanagement
  5. Betriebswirtschaftliche Beratung
  6. Führungsaufgaben und Moderation
Im Mittelpunkt stehen die Anwendung geeigneter Controllinginstrumente, die Planung und Steuerung betrieblicher Prozesse sowie die Aufbereitung entscheidungsrelevanter Informationen. Darüber hinaus werden die Fähigkeiten zur betriebswirtschaftlichen Beratung, zur Entwicklung von Entscheidungsempfehlungen sowie zur Übernahme von Führungs- und Organisationsaufgaben geprüft.
Die Prüfung besteht aus vier schriftlichen Prüfungsleistungen, einer Projektarbeit sowie einer mündlichen Prüfung mit Präsentation und Fachgespräch.
Prüfungsgliederung Dauer Prüfungsinhalt
Schriftliche Prüfungsleistung – Kostenrechnung und Kostenmanagement 180 Minuten Situationsaufgaben
Schriftliche Prüfungsleistung – Unternehmensplanung und Budgetierung 180 Minuten Situationsaufgaben
Schriftliche Prüfungsleistung – Jahresabschlussanalyse 90 Minuten, höchstens 120 Minuten Situationsaufgaben
Schriftliche Prüfungsleistung – Berichtswesen und Informationsmanagement 240 Minuten Praktische Übungen unter Nutzung allgemein üblicher Tabellenkalkulationsprogramme
Projektarbeit 30 Kalendertage Bearbeitung einer komplexen Problemstellung aus der betrieblichen Controllingpraxis
Mündliche Prüfung Insgesamt max. 45 Minuten Präsentation der Projektarbeit und anschließendes Fachgespräch
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den vier schriftlichen Prüfungsleistungen, der Projektarbeit sowie in der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht werden. Maßgeblich ist die Bewertung ohne Rundung.
Für die Ermittlung der Gesamtnote werden die Prüfungsleistungen unterschiedlich gewichtet:
  • Schriftliche Prüfungsleistungen: 25 %
  • Projektarbeit: 45 %
  • Mündliche Prüfung (Präsentation und Fachgespräch): 30 %
Die Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet und anschließend in eine Gesamtnote übertragen.

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).