Anforderung Zweitschrift - Gaststättenunterrichtung
Wichtige Dokumente, wie Prüfungszeugnisse oder Unterrichtungsnachweise, können verloren gehen. Diese werden zum Beispiel für Bewerbungen oder Gewerbezulassungen benötigt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Zweitschrift Ihres Unterrichtungsnachweises nach § 4 Abs. 1, Satz 4 Gaststättengesetz zu beantragen, sofern diese von der IHK Koblenz, bzw. dem Gastronomischen Bildungszentrum Koblenz, durchgeführt wurde.
Bitte beachten: Die Ausstellung einer Zweitschrift über die Absolvierung der Gaststättenunterrichtung ist nur möglich, wenn diese weniger als zehn Jahre in der Vergangenheit liegt.
Führen Sie die folgenden Schritte aus:
- Antrag ausfüllen und übermitteln
Füllen Sie bitte dieses Formular aus, um eine Zweitschrift zu beantragen. - Bezahlung durchführen
Nach Überprüfung erhalten Sie den Gebührenbescheid mit Angabe der Bankverbindung. Der Betrag von 40,00 Euro ist im Voraus zu begleichen. - Versand Ihrer Zweitschrift
Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand der Zweitschirft.