Nr. 6631770

Anforderung Zweitschrift - Gaststättenunterrichtung

Wichtige Dokumente, wie Prüfungszeugnisse oder Unterrichtungsnachweise, können verloren gehen. Diese werden zum Beispiel für Bewerbungen oder Gewerbezulassungen benötigt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Zweitschrift Ihres Unterrichtungsnachweises nach § 4 Abs. 1, Satz 4 Gaststättengesetz zu beantragen, sofern diese von der IHK Koblenz, bzw. dem Gastronomischen Bildungszentrum Koblenz, durchgeführt wurde.
Bitte beachten: Die Ausstellung einer Zweitschrift über die Absolvierung der Gaststättenunterrichtung ist nur möglich, wenn diese weniger als zehn Jahre in der Vergangenheit liegt.

Führen Sie die folgenden Schritte aus:

  1. Antrag ausfüllen und übermitteln
    Füllen Sie bitte dieses Formular aus, um eine Zweitschrift zu beantragen.
  2. Bezahlung durchführen
    Nach Überprüfung erhalten Sie den Gebührenbescheid mit Angabe der Bankverbindung. Der Betrag von 40,00 Euro ist im Voraus zu begleichen.
  3. Versand Ihrer Zweitschrift
    Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand der Zweitschirft.