Nr. 5400152
Zertifizierung für Wohnimmobilienverwalter (WEG-Verwalter)

Zertifizierter Verwalter

Zertifizierter Verwalter

Ab dem 01.12.2023 kann jeder Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen (gem. § 19 Abs. 2 Nr. 6 Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz)

Zertifizierung nach § 26a WEG

Alle Informationen zur Prüfungsanmeldung zum Zertifizierten Verwalter gemäß § 26a des Wohneigentumsgesetzes.

Birgit Lohn

Berufszugang (Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung)

Berufszugang (Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung)