Sach- und Fachkunde
Sach- und Fachkundeprüfungen sind Nachweise, die von der Industrie- und Handelskammer abgenommen werden. Sie belegen die fachliche und rechtliche Eignung für bestimmte berufliche Tätigkeiten und sind häufig Voraussetzung für die Ausübung eines Gewerbes oder einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den verschiedenen Prüfungen sowie die jeweiligen Anmeldeformulare.
Zertifizierter Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Für die Tätigkeit als zertifizierter Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ist eine Sachkundeprüfung erforderlich.
Bewachungsgewerbe
Selbstständige im Bewachungsgewerbe benötigen eine behördliche Erlaubnis. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einer Unterrichtung bzw. das Bestehen einer Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO.
Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG)
Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr müssen gemäß EU-Berufskraftfahrerrichtlinie eine besondere Qualifikation nachweisen.
Güterkraftverkehr
Wer ein Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 1 Abs. 1 GüKG führen möchte, muss die fachliche Eignung nachweisen.
Taxi- und Mietwagenunternehmer/innen
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit dem Pkw nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist der Nachweis der fachlichen Eignung erforderlich.
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit dem Pkw nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist der Nachweis der fachlichen Eignung erforderlich.