Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
Häufig ist mit einer Investition oder der Erbringung einer Dienstleistung im Ausland auch eine Mitarbeiterentsendung verbunden.
Entsendet ein Unternehmen Mitarbeiter vorübergehend ins Ausland, muss es im Vorfeld prüfen, welche rechtlichen Vorgaben im Zielland u. a. für die Einreise, den Aufenthalt und Ausüben einer Tätigkeit einzuhalten sind. Diese Bestimmungen beziehen sich nicht nur auf langfristige Auslandsaufenthalte, sondern gelten auch z. B. für kurzfristige Montageeinsätze.
Gibt es vor Ort beispielsweise Meldepflichten, denen das entsendende Unternehmen nachkommen muss? Diese Pflichten betreffen übrigens nicht nur Einsätze in Drittstaaten, sondern gelten auch innerhalb der Europäischen Union.
Ist der vorübergehende Aufenthalt im Zielland längerfristig, so sind zudem die Themen Steuern und Sozialversicherungspflicht näher zu betrachten.
Um der Fürsorgepflicht gegenüber nachzukommen, sollte das Unternehmen sich auch mit der aktuellen Situation im Zielland befassen. Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Webinarreihe Mitarbeiterentsendung Weltweit.Rechtssicher.Entsenden. der hessischen Industrie- und Handelskammern in Kooperation mit dem Enterprise Europe Network.