Messen im In- und Ausland
Hessische Gemeinschaftsstände
Hessische Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 75 Mio. Euro können eine weitere Förderung des Landes Hessen in Anspruch nehmen: Die Beteiligung an Gemeinschaftsständen auf ausgewählten Auslandsmessen unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Hierbei haben Unternehmen die Möglichkeit, sich zu einem geminderten Preis (Gebühren für die Standfläche reduzieren sich um bis zu 50 %) auf einem schlüsselfertigen Messestand unter der Dachmarke „Hessen“ zu präsentieren. Den Ausstellern werden neben einer Standardausstattung ein gemeinsames Standbüro, Besprechungsräume und Catering geboten. Zum Leistungsangebot gehören in der Regel weitere Zusatzleistungen wie z. B. die Unterstützung beim Transport der Exponate, ein Vorbereitungsworkshop, Länderbriefings etc.