Allgemeine Informationen

Für die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers/-beraters besteht grundsätzlich eine Erlaubnispflicht. Die Ausnahme von diesem Grundsatz bilden die sog. gebundenen Versicherungsvermittler. Von der Erlaubnispflicht befreien lassen können sich die sog. produktakzessorischen Vermittler. Keine Ausnahme von der Erlaubnispflicht gibt es für die Versicherungsberater, hier ist stets eine Erlaubnis zu beantragen. Bei der Beantragung der Erlaubnis als Versicherungsvermittler ist zu entscheiden, ob die Erlaubnis als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter beantragt wird.
Die Erlaubnis wird bei der Industrie- und Handelskammer beantragt, in deren Bereich der Betriebssitz liegt. Die entsprechenden Anträge finden Sie unter Formulare. Neben der Erlaubnis sind Versicherungsvermittler verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister eintragen zu lassen. Sie finden das Register unter "Weitere Informationen".
Bestandteil der Erlaubnis ist ein sog. Nachweis der notwendigen Sachkunde. Die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg bietet die Prüfung der notwendigen Sachkunde an. Näheres hierzu finden Sie unter "Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler".

NEU: Mehr Auswahl bei Schlichtungsstellen in Erstinformationen
Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) hat Auswirkungen auf die Informationspflichten von Versicherungsvermittlern. Dem Bundesamt für Justiz wird durch das VSBG die Aufgabe übertragen, eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen zu führen.
In der beigefügten Liste der Verbraucherschlichtungsstellen, die hier​​​​​​​ abrufbar ist, findet sich nun zum Thema "Versicherungen" neben den beiden Ombudsmännern zusätzlich die "Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung" sowie die "Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.". Zudem gibt es eine Schlichtungsstelle des VOTUM Verbandes.
Hinweis: Je nach Tätigkeit kann eine hierfür anerkannte Schlichtungsstelle der vom Bundesamt der Justiz geführten „Liste der Verbraucherschlichtungsstellen“ in den Erstinformationen angegeben werden. (Stand Juni 2019)