§ 34d GewO

Gleichgestellte Berufsqualifikationen

Übersicht über die anerkannten Berufsqualifikationen für Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater, die sich aus § 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ergeben. Wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse und die ggf. erforderliche Berufserfahrung nachweisen können, brauchen Sie keine Sachkundeprüfung abzulegen.
Die Berufserfahrung muss im Bereich der Versicherungsvermittlung / -beratung erworben worden sein und der Nachweis der Berufserfahrung ist jeweils durch Vorlage der Gewerbeanmeldung oder von Arbeitszeugnissen, durch Agenturverträge, Provisionsvereinbarungen oder sonstigen Bescheinigungen zu erbringen.  
Ohne zusätzliche Berufserfahrung: 
Versicherungskaufmann oder Versicherungskauffrau
Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung

Mindestens 1-jährige Berufserfahrung zusätzlich:
Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung
Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann / -frau
Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen allgemeinen kaufmännischen Ausbildung
Geprüfte/r Finanzfachwirt/in mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule

Mindestens 2-jährige Berufserfahrung zusätzlich: 
Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau
Investmentfondskaufmann/-frau
Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen

Mindestens 3-jährige Berufserfahrung zusätzlich:
Erfolgreicher Abschluss eines mathematischen, wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie
Bei der Hochschule muss es sich um eine Hochschule im Sinne des §1 Hochschulrahmengesetzes (HRG) bzw. um eine nach dem jeweiligen Landesgesetz öffentlichrechtliche geprüfte bzw. staatlich anerkannte Berufsakademie handeln.