Sie befinden sich hier
Wann sind Inhalte in den Sozialen-Medien als Werbung einzustufen? Wie können sich die modernen Werbebotschafter vor Abmahnungen schützen und ihren Transparenzpflichten nachkommen? Einen praktischen Leitfaden zur Kennzeichnung von werblichen Posts hat die Wettbewerbszentrale veröffentlicht.
Es sind vermehrt Phishing-Mails im Umlauf mit dem Absender der IHK. Diese Nachricht verfolgt betrügerische Absichten.
Wenn Unternehmen eine eigene Internetpräsenz unterhalten, werden in aller Regel personenbezogene Daten von Kunden und Besuchern verarbeitet. In diesem Fall ist eine Datenschutzerklärung vorzuhalten.
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Internet-Impressum führen nach wie vor zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Die Informationen mit Fallbeispielen zeigen auf, wie Sie unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben Ihr Impressum rechtskonform gestalten.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher gelten auch im e-Commerce uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen und besondere Informationspflichten.
Zum Stichtag 28.05.2022 ist wegen Artikel 4 Nr. 15 der Richtlinie EU 2019/2161 die Angabe der Telefaxnummer in der Widerrufsbelehrung nicht mehr erlaubt. Gleichzeitig wird die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung und im Widerrufsformular zur Pflicht. Diese Änderungen sollten unbedingt erfolgen, da andernfalls kostenpflichtige Abmahnungen drohen
Ab dem 1. Februar 2017 gelten neue Informationspflichten für alle Online-Händler. Händler müssen dann in ihrem Shop eine Information bereithalten, ob sie bereit sind, an einer außergerichtlichen Streitschlichtung teilzunehmen. Außerdem müssen Sie den Verbraucher in Textform genauer informieren, wenn eine Streitigkeit zwischen Händler und Verbraucher nicht geklärt werden konnte.
Ab dem 20. Juli 2025 wird die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) abgeschafft. Unternehmen müssen bis dahin ihre Webseiten anpassen und den Hinweis auf die Plattform entfernen. Die Pflicht zur Angabe der Bereitschaft zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren bleibt jedoch bestehen.
Werbung mittels Telefon, E-Mail, Fax gegenüber insbesondere Verbrauchern sind mit strengen Voraussetzungen verbunden.
Seit einigen Jahren nimmt die Zahl unseriöser Adressbuchverlage, die als Rechnungen aufgemachte Eintragungsangebote für Unternehmensdateien, Branchenregister, Zentralverzeichnisse, Gewerberegister oder ähnlich lautende Verzeichnisse in Umlauf bringen, stetig zu.
Zum 28. Mai 2022 ist die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft getreten. Wichtig: Es gibt neue Informationspflichten bei der Werbung mit Preisermäßigungen und Rabatten.
Welche Voraussetzungen hat das Urheberrecht? Wie kann ich es kenntlich machen? Welches Material darf ich verwenden? Antworten auf diese und weitere Fragen beantwortet dieses Merkblatt.