Verbraucherschlichtung und Informationspflicht

Ab dem 1. Februar 2017 gelten neue Informationspflichten für alle Online-Händler. Händler müssen dann in ihrem Shop eine Information bereithalten, ob sie bereit sind, an einer außergerichtlichen Streitschlichtung teilzunehmen. Außerdem müssen Sie den Verbraucher in Textform genauer informieren, wenn eine Streitigkeit zwischen Händler und Verbraucher nicht geklärt werden konnte.