Umweltstrafrecht
Das Umweltstrafrecht bezieht sich auf den Rechtsbereich, der sich mit strafrechtlichen Aspekten von Handlungen befasst, die die Umwelt gefährden oder schädigen. Durch die Vorschriften sollen Umweltstraftaten möglichst verhindert und notfalls auch bestraft werden.
Ziel ist es, Umweltschutz durch die Anwendung strafrechtlicher Maßnahmen zu gewährleisten und nachhaltige Praktiken zu fördern.
Die IHK Karlsruhe unterstützt Sie dabei den Überblick zu behalten.
Die IHK Karlsruhe unterstützt Sie dabei den Überblick zu behalten.
Online | Rechte und Pflichten sowie Haftungsrisiken einer beauftragten Person im Umweltbereich | 20.06.2024 | 13:30 - 15:30 Uhr
In dieser Online-Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick speziell auf Industrie, Handel und Gewerbe ausgerichtet und bietet Ihnen wertvolle Einblicke für eine nachhaltige und gesetzeskonforme Unternehmensführung.
Umweltstrafrecht: Trilog-Einigung zur EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie
Die im Jahre 2008 eingeführte EU-Richtlinie zum Schutze der Umwelt hat, nach Bewertung der Kommission, nicht die erforderlichen und gewünschte Ziele herbeigeführt, weshalb sich am 16. November 2023 vorläufig politisch auf die Revision der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie geeinigt wurde.