Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat neue Fassung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht

Zum Jahresende 2018 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf ihrer Homepage www.verpackungsregister.org eine überarbeitete Fassung ihres Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht. Mit diesem Katalog der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen soll potentiell betroffenen Unternehmen Kriterien genannt und Hinweise gegeben werden zur Beurteilung, ob die mit Ware befüllten Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind. Der ZSVR-Katalog ist  nicht abschließend und soll zudem fortwährend fortgeschrieben werden.
 
  • Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind gemäß § 3 Abs. 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.
  • Inverkehrbringen ist gemäß § 3 Abs. 9 VerpackG jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich des VerpackG mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung; nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten befüllten Verpackungen an diesen Dritten, wenn die Verpackung ausschließlich mit dem Namen oder der Marke des Dritten oder beidem gekennzeichnet ist.
  • Endverbraucher ist nach § 3 Abs. 10 VerpackG derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Dabei gelten gemäß § 3 Abs. 11 Verpackungsgesetz (VerpackG) als private Endverbraucher nicht nur private Haushaltungen, sondern auch vergleichbare Anfallstellen im Sinne des § 3 Abs. 11 VerpackG. Die Liste der in § 3 Absatz 11 VerpackG genannten vergleichbaren Anfallstellen ist in nicht abschließend.
 
Der ZSVR-Katalog soll den Herstellern bzw. Erstinverkehrbringern für die Einordnung von Verpackungen als systembeteiligungspflichtig bei einem Dualen System als eine sachorientierte Hilfe dienen. Der Katalog ist hier abrufbar: https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/katalog-systembeteiligungspflicht/.
 
Im Leitfaden zur Anwendung des Kataloges systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (Fassung 2019) finden sich zahlreiche Handlungsempfehlungen und Hintergrundinformationen zum Katalog, z. B. zur Einstufung von Serviceverpackungen und zu Versandverpackungen, sowie Hinweise zur Anwendung des Katalogs oder auch dazu, wenn ein Produkt nicht im Katalog benannt ist.
 
 
Die ZSVR entscheidet zudem gemäß § 26 Abs. 1 VerpackG auf Antrag durch Verwaltungsakt u. a. über die Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig. Informationen dazu sind auf der Homepage der ZSVR abrufbar unter www.verpackungsregister.org.