BMU: FAQs zur neuen Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat auf seiner Homepage FAQs zu neuen Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung veröffentlicht. Die FAQs sind hier abrufbar.
Die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten und ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/ewkkennzv/index.html.
In den FAQs werden u. a. folgende Fragen behandelt:
  • Wie sieht die Kennzeichnung der Produkte aus?
  • Wie ist der weitere Zeitplan der Verordnung und wann tritt die Pflicht zur Kennzeichnung in Kraft?
  • Was passiert nach dem Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht mit eventuell bei den Herstellern oder Vertreibern noch vorhandenen Lagerbeständen?
  • Was passiert bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht?
  • Was regelt die Verordnung noch für Produktanforderungen?
  • Welche Einwegkunststoffprodukte sind von der Kennzeichnung betroffen?

Die FAQs des BMU finden Sie hier: https://www.bmu.de/service/fragen-und-antworten-faq
Weitere Informationen zur Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung sind hier abrufbar: