BMUV: Maßnahmenbericht zu bestimmten Einwegkunststoffprodukten

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat am 31.3.2022 einen Bericht zu „Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von bestimmten Einwegkunststoffprodukten“ veröffentlicht.
Der BMUV-Bericht gemäß Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 gliedert sich in drei Teile:
  1. Allgemeine Maßnahmen der Abfallvermeidung mit Bezug zu Einweggetränkebechern und To-Go-Lebensmittelbehältnissen
  2. Besondere Maßnahmen zur Verbrauchsminderung von Einweggetränkebechern
  3. Besondere Maßnahmen zur Verbrauchsminderung von To-Go-Lebensmittelbehältnissen
Um ein umfassendes Bild der bereits getroffenen und konkret geplanten Maßnahmen zu ermöglichen, werden laut BMUV jeweils sowohl die Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie weitere Maßnahmen dargestellt.