EWKFondsG: Prüfleitlinien für Mengenmeldungen veröffentlicht

Die vom UBA veröffentlichten Prüfleitlinien sind bei den Prüfungen und Bestätigungen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 und. 3 EWKFondsG für das Bezugsjahr 2025 betreffende Mengenmeldungen zu beachten.
Die Antwort der FAQ „Welche Kriterien muss ich als Sachverständiger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer bei der Prüfung der Mengenmeldung beachten?“ wurde ebenfalls entsprechend angepasst. Wir bitten um Weiterleitung dieser Informationen an betroffene Unternehmen und Interessierte (Prüfer, usw.).
Die Prüfleitlinien können Sie auf der Seite des UBA hier abrufen.