Kommunale Verpackungssteuer

Die Verwaltung der Stadt Karlsruhe plant die Einführung einer kommunalen Verpackungsteuer zum 1. Januar 2027, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates. Die IHK Karlsruhe lehnt die Einführung dieser Steuer ab. Eine solche Abgabe belastet sowohl Verbraucher als auch Unternehmen und schwächt somit den Wirtschaftsstandort. Unverhältnismäßig hart wäre vor allem die ohnehin schon stark belastete Gastronomie betroffen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Januar 2025 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung einer Verpackungssteuer in Tübingen zurückgewiesen und somit den Weg freigemacht für die Einführung einer zusätzlichen kommunalen Steuer.

Hoher Bürokratieaufwand mit zusätzlichen Verwaltungskosten

Die Bundesregierung hat sich den umfassenden Rückbau der Bürokratie zum Ziel gesetzt. Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer steht im klaren Widerspruch zu dieser Zielsetzung Die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen und nicht-steuerpflichtigen Verpackungen ist in der Praxis aufwendig und fehleranfällig. Der damit verbundene administrative Aufwand mit zusätzlichen Verwaltungskosten ist entsprechend hoch. Kassensysteme müssten angepasst, zusätzliche Daten dokumentiert und Mitarbeitende neu geschult werden. Dies erschwert eine rechtssichere und praktikable Umsetzung und bindet wertvolle personelle Ressourcen.

Gefahr von spürbaren Umsatzeinbußen für Gastronomie und Handel

Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer würde die Preise für Einwegverpackungen erhöhen und unmittelbar zu höheren Endverbraucherpreisen führen. Gerade bei preissensiblen Produkten wie Take-away-Speisen und To-Go-Getränken wird sich dies unmittelbar auf die Konsumbereitschaft der Verbraucher auswirken und zu direkten Umsatzeinbußen führen. In einer bereits angespannten Marktsituation mit hohen Betriebskosten, gestiegenen Energiepreisen und sinkender Kaufkraft würden insbesondere kleinere Betriebe in Gastronomie und Einzelhandel, die bereits heute mit geringen Margen wirtschaften, durch die damit einhergehenden wirtschaftlichen Belastungen und zusätzlichen administrativen Anforderungen erheblich unter Druck geraten.

Negative Auswirkungen unterschiedlicher kommunaler Regelungen

Eine kommunale Verpackungssteuer führt zu einem Flickenteppich an Regelungen, der vor allem für filialisierte Unternehmen mit überregionaler Präsenz eine enorme Herausforderung darstellt. Unterschiedliche Steuersätze und administrative Vorgaben erhöhen die Komplexität und die Verwaltungskosten. Zudem kann es bei der Standortwahl von Betrieben zu Ausweicheffekten kommen. Unternehmen werden bevorzugt in Städte und Gemeinden ohne Verpackungssteuer umsiedeln bzw. sich dort neu ansiedeln.

Fragliche Steuerungswirkung

Kommunale Verpackungssteuern werden zu Mehreinnahmen bei Städten und Gemeinden führen, aber nicht automatisch zu mehr Sauberkeit, was erste Studien belegen. Die erhoffte ökologische Lenkungswirkung ist damit fraglich, insbesondere, wenn keine gesetzliche Zweckbindung der durch die Einführung der Verpackungssteuer erzielten Einnahmen existiert. Anstelle neuer Abgaben gilt es die Kreislaufwirtschaft flächendeckend zu stärken und die Umweltziele durch effektive Anreize und Mehrwegsysteme zu erreichen. Damit Mehrwegverpackungen beim Kauf von Mitnahmeprodukten häufiger genutzt werden, braucht es vereinfachte Pfand- und Rückgabesysteme. Zugleich sollte die Praxistauglichkeit von Mehrwegverpackungen für einzelne Produkte (z.B. Pommes, Döner, Sushi) sowie die damit verbundene Logistik (Reinigung, Lagerung) überprüft werden.

Bestehende Alternativen nutzen und stärken

Bereits heute existieren umfassende gesetzliche Regelungen und Instrumente, um Verpackungsmüll zu reduzieren, beispielsweise:
  • Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV): Verbot bestimmter Einwegkunststoffe und Förderung nachhaltiger Alternativen
  • Deutsches Verpackungsgesetz (VerpackG): Verpflichtung von Unternehmen zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungsmaterial
  • Einwegkunststoffonds: Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderabgabe für Hersteller von bestimmter Einwegkunststoffprodukten
Neben den bestehenden gesetzlichen Vorgaben setzen die Unternehmen der Region bereits heute ambitionierte Eigenziele um, beispielsweise durch die Reduktion von Kunststoffverpackungen, die Stärkung der Recyclingfähigkeit der Verpackungsmaterialien oder die Organisation von Clean-up-Tagen.

Fazit: Regulierungsdichte statt Umweltwirkung

Die IHK Karlsruhe appelliert an den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, auf die Einführung einer Verpackungssteuer zu verzichten. Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer stellt keine geeignete Maßnahme zur wirksamen Abfallvermeidung dar. Sie erzeugt zusätzlichen bürokratischen Aufwand, führt zu höheren Kosten für Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts. Gleichzeitig bleibt die ökologische Steuerungswirkung fraglich.
Anstatt neue kommunale Abgaben einzuführen und einen regulatorischen Flickenteppich zu erzeugen, wodurch die Wirtschaft einseitig belastet wird, sollten bestehende europa- und bundesweit einheitliche Regelungen konsequent angewendet werden und praxisnahe Mehrweg- und Kreislauflösungen gestärkt werden. Diverse Wirtschaftsverbände haben ihre Bereitschaft signalisiert, an der Erarbeitung solcher Lösungsansätze mitzuwirken.