Öffentliche Planung

Die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe wird nach dem Baugesetzbuch im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen (wie auch zu weiteren öffentlichen Planungen) angehört. Dadurch hat die IHK Gelegenheit, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Hierbei steht immer das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft im Vordergrund.
Neue oder geänderte Bebauungsplanfestsetzungen können für betroffene Unternehmen einschneidende Auswirkungen hinsichtlich der zulässigen Bau- und Nutzungsrechte haben. Deshalb ist es ratsam, dass Unternehmen sich für anstehende Planungen in ihrem Bereich interessieren und durch fristgerechten Einspruch bei ihrer Gemeinde ihre betrieblichen Interessen und Rechte geltend machen.
Wichtig: Einwendungen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, können auch nicht mehr in einem späteren Verfahren (Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO) eingebracht werden.
Sollten Sie Anmerkungen zu einzelnen Planungen haben, teilen Sie uns diese bitte möglichst frühzeitig per E-Mail mit. In diesem Zuge möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Fristen für die Abgabe einer Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange von denen der öffentlichen Auslegung unterscheiden können.