Erweiterte Zuständigkeit der Einigungsstelle für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten bei der IHK Karlsruhe
Die Einigungsstelle der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe ist seit dem 10. Februar auch für den Bezirk der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar zuständig. Damit umfasst ihr Zuständigkeitsbereich nun die Bezirke der IHK Karlsruhe, Nordschwarzwald und Rhein-Neckar.
Die Einigungsstelle dient der außergerichtlichen Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten. Ziel ist es, diese Streitigkeiten einfach und kostengünstig auszuräumen. Sie wird auf Antrag tätig; in der Regel erfolgt anschließend eine mündliche Verhandlung vor der Einigungsstelle.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens, dem die Wettbewerbsverletzung vorgeworfen wird.
Weitere Informationen zur Einigungsstelle finden Sie in unserem Artikel