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Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Datenschutz ist nichts Neues. In Deutschland gibt es ihn schon seit Jahrzehnten, und auch auf EU-Ebene war er bereits seit 1995 geregelt. Die neue gesetzliche Vorschrift, die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), schafft aber ein neues und weit umfangreicheres Rechtsregime. Daran müssen sich alle Unternehmen halten, die im EU-Raum geschäftlich aktiv sind.
Seit dem 25. Mai 2018 müssen die Regelungen in der gesamten Europäischen Union endgültig angewendet werden, es gibt keine Schonfrist mehr. Unternehmen, die die Vorgaben der DSVGO missachten, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Die Verordnung sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes vor. Nicht nur deshalb ist es sehr wichtig, die Inhalte der DSGVO zu kennen. Datenschutzkonformes Arbeiten ist mit Inkrafttreten der Regeln endgültig ein essenzieller Bestandteil der betrieblichen Organisation.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) haben ein Konzept zur Bemessung von Bußgeldern gegen Unternehmen bei Datenverstößen vorgelegt.

Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 13.09.2018 entschieden, dass eine Veröffentlichung von Fotos und Videos auf Facebook-Fanpages ohne Einwilligung des Abgebildeten gegen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und des Kunsturhebergesetzes verstoßen kann.

Informieren Sie sich zu Grundsätze und Datenschutzmanagement nach der DSGVO.

Die Datenschutzkonferenz ist ein Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. In einer aktuellen Entschließung hat sie eine Orientierungshilfe zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung nach Inkrafttreten der DSGVO herausgegeben.

Wir haben die wichtigsten Fragen zur EU-Datenschutzgrundverordnung aus der aktuellen Umsetzungspraxis für Sie zusammengestellt.

Ob allgemeiner Überblick oder Detailfragen - hier finden Sie eine Übersicht mit Links zu wichtigen Themen rund um die DSGVO, etwa vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), weiterer Aufsichtsbehörden oder der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD).

Tanja Schmitz
IHK Karlsruhe