Konzept der Datenschutzaufsichten zu Bußgeldern

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) haben ein Konzept zur Bemessung von Bußgeldern gegen Unternehmen bei Datenverstößen vorgelegt.
Die DSK hat fünf Schritte zur Bußgeldbemessung definiert. Anknüpfungspunkt ist der Umsatz eines Unternehmens.
  • Das Unternehmen wird je nach Jahresumsatz einer Größenklasse zugeordnet (Kategorisierung nach Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen; insgesamt 4 Größenklassen mit weiteren Untergruppen).
  • Der mittlere Jahresumsatz der jeweiligen Untergruppe wird bestimmt.
  • Ein wirtschaftlicher Grundwert wird ermittelt.
  • Die Schwere der Tatumstände wird festgelegt als Faktor.
  • Zusätzliche Aspekte (z. B. Kooperation des Unternehmens, Verfahrensdauer, Anzahl der betroffenen Personen, Ausmaß des Schadens, drohende Zahlungsunfähigkeit) werden berücksichtigt.
Hier können Sie das Bußgeldkonzept der DSK herunterladen.