Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Direktwerbung aktualisiert

Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist ein Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. In einer aktuellen Entschließung hat sie eine Orientierungshilfe  zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung nach Inkrafttreten der DSGVO herausgegeben.
Zwar ist dieses Dokument nicht verbindlich, aber es enthält Hinweise wie die Aufsichtsbehörden die DSGVO in diesem Bereich auslegen werden. Dabei stellt die DSK fest, dass Werbung hauptsächlich aufgrund einer Interessenabwägung  (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder einer Einwilligung zulässig sein kann. Dabei erfordere die Interessenabwägung eine Abwägung im konkreten Einzelfall, ein bloßes Abstellen auf abstrakte oder vergleichbare Fälle genüge nicht. Dies wird anhand von Praxisfällen und unter Berücksichtigung der Wertungen des Wettbewerbsrechts (UWG) erläutert. Außerdem werden Möglichkeiten der Informationspflichten, der Einwilligungen und weitere spezielle Sachverhalte untersucht, sowie Hinweise zum Werbewiderspruch gegeben.