Aktuelle Informationen

Bislang hatten Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden in vielen Fällen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Seit dem 1.6.2025 haben Frauen in größerem Maße Anspruch auf Mutterschutz. Hierüber möchten wir Sie informieren.

Am 3. Juni 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein wichtiges Signal zur Unverzichtbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs gesetzt.

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurden einige Gesetze angepasst, auch im Bereich des Arbeitsrechts. Die wesentlichen Änderungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst. Diese treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Außerdem haben wir noch ein paar sonstige Denkanstöße betreffend den Jahreswechsel aufgeführt.

Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Urteil vom 14.05.2019 über die rechtmäßige Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinien in Spanien.

Das Bundesarbeitsgericht befasste sich in seiner Entscheidung vom 17. April 2019 erneut mit der Frage, ob eine im Arbeitsvertrag enthaltene Verfallsklausel für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wirksam vereinbart wurde.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallsklausel unwirksam ist, wenn sie auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst und der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde.