Aktuelle Informationen

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Wir möchten Sie an eine wichtige Änderung im Bereich der Sozialversicherung erinnern.

Gesetzliche Änderungen im kommenden Jahr

Was erwartet Unternehmen in 2024?

Bundestag verabschiedet neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Fachkräftemangel ist branchenübergreifend und allgegenwärtig. Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Ausländische Fachkräfte sollen somit künftig leichter nach Deutschland kommen können.

Neues zur Arbeitszeiterfassung

Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 ist der Druck auf den Gesetzgeber zum Thema „Arbeitszeiterfassung“ gewachsen.
Im April 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nunmehr einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften vorgelegt. Diese Regelungen sind noch nicht in Kraft und es bleibt abzuwarten, ob diese tatsächlich so umgesetzt werden.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab 1. Januar 2023 können Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Im Artikel erfahren Sie, was Arbeitgeber jetzt beachten sollten.

Besprechungstisch mit Notebook und zwei Personen © pixabay/Berthold Brodersen
Änderungen im Nachweisgesetz

Lesen Sie, welche Informationen Arbeitgeber künftig bei der Einstellung von Mitarbeitenden geben müssen.

Unwirksamkeit von Ausschlussfristen bzw. Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen

Sie beabsichtigen einen Arbeitsvertrag zu schließen und fragen sich, ob die Klausel zu den Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen (sog. Verfallsklausel) in ihrem Muster wirksam ist? Das Arbeitsverhältnis ist beendet und Sie fragen sich, ob die beschäftigte Person trotz Ablauf der Ausschlussfrist noch Ansprüche geltend machen kann? Dann lesen Sie unseren Artikel zur Unwirksamkeit vor Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen und unseren Praxistipp.

Urlaub Stux Pixabay © Urheber Stux und Quelle Pixabay
Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit

Informieren Sie sich zu Urlaubsansprüchen von Beschäftigten bei Kurzarbeit und wie diese berechnet werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gibt nun höchstrichterliche Antworten.

Rechtliche Voraussetzungen für den Verfall von Urlaubsansprüchen

Beschäftigte wollen manchmal den Urlaub aufsparen und mit ins nächste Jahr nehmen. Arbeitgeber möchten dagegen, dass Arbeitnehmer den Urlaub im aktuellen Jahr abbauen.

Übernahme von Auszubildenden ist auch bei Kurzarbeit möglich

Viele Unternehmen befürchten, aufgrund der Übernahme von Auszubildenden kein Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Doch diese Sorge ist unbegründet.

Frankreich: Kurzarbeitergeld auch für deutsche Firmen

Ein neuer Beschluss der französischen Regierung ermöglicht es Arbeitnehmern, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, das keine Betriebsstätte („établissement“) in Frankreich unterhält, Entschädigungen im Rahmen der Kurzarbeiterregelungen („activité partielle“) zu bekommen.

Probearbeit eines Bewerbers

Bewerber und der potentielle Arbeitgeber wollen nicht selten herausfinden, ob eine Beschäftigung im Unternehmen in Betracht kommt und ein Arbeitsverhältnis eingegangen werden soll. Hierfür kann Probearbeit ohne Vergütungsanspruch und Arbeitspflicht des Bewerbers vereinbart werden.

Europäischer Gerichtshof: Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Urteil vom 14.05.2019 über die rechtmäßige Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinien in Spanien.

Wirksamkeit von Ausschlussfristen bzw. Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen

Das Bundesarbeitsgericht befasste sich in seiner Entscheidung vom 17. April 2019 erneut mit der Frage, ob eine im Arbeitsvertrag enthaltene Verfallsklausel für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wirksam vereinbart wurde.

Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Verfallsklauseln

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallsklausel unwirksam ist, wenn sie auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst und der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde.