Aktuelle Informationen

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurden einige Gesetze angepasst, auch im Bereich des Arbeitsrechts. Die wesentlichen Änderungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst. Diese treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Außerdem haben wir noch ein paar sonstige Denkanstöße betreffend den Jahreswechsel aufgeführt.

Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 ist der Druck auf den Gesetzgeber zum Thema „Arbeitszeiterfassung“ gewachsen.

Im April 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nunmehr einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften vorgelegt. Diese Regelungen sind noch nicht in Kraft und es bleibt abzuwarten, ob diese tatsächlich so umgesetzt werden.

Ab 1. Januar 2023 können Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Im Artikel erfahren Sie, was Arbeitgeber jetzt beachten sollten.

Sie beabsichtigen einen Arbeitsvertrag zu schließen und fragen sich, ob die Klausel zu den Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen (sog. Verfallsklausel) in ihrem Muster wirksam ist? Das Arbeitsverhältnis ist beendet und Sie fragen sich, ob die beschäftigte Person trotz Ablauf der Ausschlussfrist noch Ansprüche geltend machen kann? Dann lesen Sie unseren Artikel zur Unwirksamkeit vor Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen und unseren Praxistipp.

Informieren Sie sich zu Urlaubsansprüchen von Beschäftigten bei Kurzarbeit und wie diese berechnet werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gibt nun höchstrichterliche Antworten.

Beschäftigte wollen manchmal den Urlaub aufsparen und mit ins nächste Jahr nehmen. Arbeitgeber möchten dagegen, dass Arbeitnehmer den Urlaub im aktuellen Jahr abbauen.

Viele Unternehmen befürchten, aufgrund der Übernahme von Auszubildenden kein Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Doch diese Sorge ist unbegründet.

Bewerber und der potentielle Arbeitgeber wollen nicht selten herausfinden, ob eine Beschäftigung im Unternehmen in Betracht kommt und ein Arbeitsverhältnis eingegangen werden soll. Hierfür kann Probearbeit ohne Vergütungsanspruch und Arbeitspflicht des Bewerbers vereinbart werden.

Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Urteil vom 14.05.2019 über die rechtmäßige Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinien in Spanien.

Das Bundesarbeitsgericht befasste sich in seiner Entscheidung vom 17. April 2019 erneut mit der Frage, ob eine im Arbeitsvertrag enthaltene Verfallsklausel für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wirksam vereinbart wurde.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallsklausel unwirksam ist, wenn sie auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst und der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde.