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Werden Dienstleistungen, Waren oder Kapital aus dem Heimatland ausgeführt, ist das ein Export. Grundsätzlich unterscheidet zwischen Export in EU-Mitgliedstaaten und Export in Drittländern.
Werden Waren ins Heimatland eingeführt, ist das ein Import. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Import aus EU-Mitgliedstaaten und Import aus Drittländern.
Das Ursprungszeugnis weist das Ursprungsland von Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs zum Beispiel für die Kontrolle der Warenströme erforderlich.