Carnet A.T.A.

Carnet A.T.A. (Carnet Admission Temporaire) ist ein „Zollpassierscheinheft“. Man nutzt es zur vorübergehenden Einfuhr von Messematerial, Ausstellungsobjekte, Warenmustern und Berufsausrüstungen in mehr als 70 Staaten. Dadurch entfällt die Abgabe von Zöllen im ausländischen Zielmarkt. Darüber hinaus hilft das Carnet A.T.A. bei der zügigen Grenzabfertigung.

Grundlage

Grundlage des Verfahrens ist das 1965 veröffentlichte internationale „Zollübereinkommen über das Carnet A.T.A.“ sowie das 1990 veröffentlichte Nachfolgeabkommen „Istanbuler Konvention“.

Beantragung

Vorgehensweise zur Beantragung eines Carnet A.T.A.

  1. Bestellung des Formularsatzes und Informationen über länderspezifische Besonderheiten
  2. Ausfüllen des Antrags und des Vordrucks sowie rechtsverbindliche Unterzeichnung durch den Antragsteller (die Unterschrift des Antragstellers muss bei der IHK hinterlegt sein)
  3. Prüfung der Unterlagen und Ausstellung des Carnets durch die IHK
  4. Nämlichkeitssicherung der Ware durch das zuständige Zollamt

Ausfüllhilfe

Ausfüllhilfe für Carnet A.T.A.

Für die einzelnen Seiten stehen Ausfüllhilfen als pdf-Dateien zur Verfügung. Die Vorder- und Rückseite der Carnet-Formularblätter zeigen zur besseren Orientierung das eingescannte Original-Formular, das jedoch nicht mitgedruckt wird.
Rückseite Allgemeine Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 232 KB)
(grünes Deckblatt, gelb / weiß / blau + Antragsrückseite)
Carnet A.T.A.-Antrag-Vorderseite (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 670 KB) (Achtung: Formular-Hintergrund wird mitgedruckt; der Ausdruck kann auf einem einfachen weißen DIN-A4-Blatt erfolgen. Für die Antrags-Rückseite ist der Druck des reinen Textes (ohne eingedruckten Formular-Hintergrund) ausreichend.)

Weitere Hinweise

  • Die Gültigkeit des Carnet A.T.A. beträgt grundsätzlich ein Jahr
  • Innerhalb der Gültigkeit können Carnets für beliebig viele Reisen verwendet werden
  • Bei der Einfuhr von Waren nach Taiwan ist das Carnet CPD anzuwenden
  • Der reisende Mitarbeiter ist mit einer entsprechenden Vollmacht auszustatten

Gebühren

Die Gebühren für ein Carnet A.T.A. setzen sich zusammen aus:

  • Ausstellungsgebühr: Die aktuellen Ausstellungsgebühren können Sie dem Gebührentarif der IHK Karlsruhe entnehmen. 
  • Versicherungsentgelt der Euler Hermes: abhängig vom Warenwert des Carnet A.T.A.

Öffnungszeiten und Ansprechpartner

Erklärvideo

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