Carnet A.T.A.
Carnet A.T.A. (Carnet Admission Temporaire) ist ein „Zollpassierscheinheft“. Man nutzt es zur vorübergehenden Einfuhr von Messematerial, Ausstellungsobjekte, Warenmustern und Berufsausrüstungen in mehr als 70 Staaten. Dadurch entfällt die Abgabe von Zöllen im ausländischen Zielmarkt. Darüber hinaus hilft das Carnet A.T.A. bei der zügigen Grenzabfertigung.
Grundlage
Grundlage des Verfahrens ist das 1965 veröffentlichte internationale „Zollübereinkommen über das Carnet A.T.A.“ sowie das 1990 veröffentlichte Nachfolgeabkommen „Istanbuler Konvention“.
Beantragung eines Carnet A.T.A./C.P.D
Carnets A.T.A/C.P.D können ab 1. Juni 2026 ausschließlich online beantragt werden: weitere Informationen zum volldigitalen Carnet bei der IHK Karlsruhe
Hinweise
- Die Gültigkeit des Carnet A.T.A. beträgt grundsätzlich ein Jahr
- Innerhalb der Gültigkeit können Carnets für beliebig viele Reisen verwendet werden
- Bei der Einfuhr von Waren nach Taiwan ist das Carnet CPD anzuwenden
- Der reisende Mitarbeiter ist mit einer entsprechenden Vollmacht auszustatten
Gebühren
Die Gebühren für ein Carnet A.T.A. setzen sich zusammen aus:
- Ausstellungsgebühr: Die aktuellen Ausstellungsgebühren können Sie dem Gebührentarif der IHK Karlsruhe entnehmen.
- Versicherungsentgelt der Euler Hermes: abhängig vom Warenwert des Carnet A.T.A.
Öffnungszeiten und Ansprechpartner
Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Sofortservice Bescheinigungswesen für die IHK Karlsruhe, die Hauptgeschäftsstelle Baden-Baden sowie die Geschäftsstelle Bruchsal.