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Beitrag

Mit den IHK-Beiträgen werden zahlreiche vom Staat übertragene Aufgaben realisiert: Organisation und Durchführung von Prüfungen der dualen Berufsausbildung, wirtschaftspolitische Stellungnahmen, Beratung von Behörden und Gerichten sowie die öffentliche Bestellung von Sachverständigen sind nur einige Beispiele hierfür. Mit kompetenten Beratern bieten wir unseren Mitgliedern darüber hinaus Rat und Unterstützung in (fast) allen Fragen, die Unternehmer in der Praxis regelmäßig beschäftigen. Ob direkt oder indirekt - von diesen und weiteren Leistungen profitieren letztlich alle Gewerbetreibenden in unserer Region.
In dieser Rubrik finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum IHK-Beitrag. Hier können Sie unsere Rechtsgrundlagen einsehen und Formulare für Mitteilungen zur Beitragsveranlagung herunterladen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Beitragsteams jederzeit unter der Rufnummer 04131-742 135 oder per E-Mail unter beitrag@ihklw.de zur Verfügung.

Tasten eines Taschenrechner in Nahaufnahme © shutterstock.com

Die Beiträge zu den Industrie- und Handelskammern sind öffentliche Abgaben. Beiträge stehen dabei zwischen den Steuern, die keinerlei Entgeltcharakter haben, und den Gebühren, die Gegenleistungen für besondere Verwaltungsleistungen sind.

Münzen und Taschenrechner © shutterstock.com

Wer muss den IHK-Beitrag zahlen? Und warum? Ein kurzer Überblick.

Papier mit Zahlenkolonnen liegt auf Taschenrechner © shutterstock.com

Errechnen Sie hier Ihren IHK-Beitrag. Der jährliche IHK-Beitrag richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen und danach, ob sie im Handelsregister eingetragen sind. Er setzt sich aus einem Grundbeitrag und gegebenenfalls einer Umlage zusammen.

Entwicklung-Graph © shutterstock.com

Die IHK Lüneburg-Wolfsburg sieht sich zur Beitragsstabilität verpflichtet. Deshalb sind die Umlagesätze und die Grundbeiträge unserer IHK seit 2002 stabil.

Laptop-Haende © shutterstock.com

Von der Mitgliedsbescheinigung bis zur Zeugniszweitschrift: Hier finden Sie alle Online-Formulare auf einen Blick.

Paragraf-Recht-Lupe © shutterstock.com

Von der Satzung über den Gebührentarif bis zur Wirtschaftssatzung: alle Unterlagen im Überblick.

Aktenordner in Nahaufnahme © shutterstock.com

Die Beiträge werden nicht zentral festgesetzt, sondern die regionale IHK-Vollversammlung entscheidet über die Beitragshöhe. Wenn die Unternehmer*innen mehr IHK-Leistungen beschließen, so müssen sie diese über höhere Beiträge oder Gebühren finanzieren.