IHKLW begrüßt Urteile zum Designer Outlet Soltau
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat vergangene Woche zwei Klagen der Stadt Soltau im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Designer Outlet Soltau abgewiesen. Damit darf das Outlet vorerst nicht erweitert werden. Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) begrüßt die Entscheidungen und sieht darin ein wichtiges Signal für verlässliche Raumordnung, faire Rahmenbedingungen und die Stärkung der Innenstädte im IHKLW-Bezirk.
„Die Urteile bestätigen, dass die Ziele der Raumordnung nicht beliebig aufgeweicht werden dürfen. Gerade in Zeiten des Strukturwandels im Einzelhandel brauchen Innenstädte und Ortskerne verlässliche Rahmenbedingungen – und keine zusätzlichen großflächigen Angebote außerhalb gewachsener Zentren“, sagt Jan Weckenbrock, Berater für Raumordnung und Stadtentwicklung bei der IHKLW.
Aus Sicht der IHKLW sind die Entscheidungen konsequent. Bereits im Zielabweichungsverfahren hatte die Kammer darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung über die im Landesraumordnungsprogramm festgelegte Obergrenze hinaus die Grundzüge der Planung berühren würde. Eine solche Zielabweichung wäre aus Sicht der IHKLW nicht gerechtfertigt gewesen. Hinzu kommt: Zusätzliche Verkaufsflächen im Designer Outlet Soltau würden den Wettbewerb zulasten bestehender Innenstädte und Ortskerne verschärfen. Besonders betroffen wären zentrenrelevante Sortimente wie Bekleidung, Schuhe und Sportartikel. Gerade diese Angebote tragen in vielen Städten dazu bei, Frequenz zu sichern, Leerstände zu vermeiden und Innenstädte als Handels- und Begegnungsorte attraktiv zu halten.
„Unsere Innenstädte stehen ohnehin unter erheblichem Druck – durch Digitalisierung, verändertes Konsumverhalten und strukturelle Veränderungen im Handel. Wer sie stärken will, muss zentrenrelevante Sortimente auch dort halten. Die Urteile setzen dafür ein klares Zeichen“, sagt Weckenbrock.
Die IHKLW hatte sich frühzeitig gegen die Erweiterung ausgesprochen. Die Vollversammlung bestätigte zuletzt 2023 die Position: Eine Ausnahme von den geltenden Regeln der Raumordnung sollte es für die zusätzlichen Verkaufsflächen in Soltau nicht geben. Grundlage dieser Haltung ist die strategische Leitlinie der IHKLW, Innenstädte und Ortskerne zu stärken und gewachsene Versorgungsstrukturen zu sichern.
Die schriftlichen Urteilsgründe liegen nach Angaben des Verwaltungsgerichts noch nicht vor. Gegen beide Entscheidungen ist die Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich. Für die IHKLW bleibt unabhängig davon klar: Die Attraktivität und Vielfalt der Innenstädte in der Region müssen erhalten und weiterentwickelt werden.
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Lüneburg, 22. Juni 2026
