Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe (U40)

Unsere IHK bietet eine Unterrichtung mit 40 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) für Mitarbeiter*innen im Bewachungsgewerbe an. Im Rahmen dieser Unterrichtung erfahren Sie alles rund um rechtliche Vorschriften und fachspezifische Pflichten sowie Befugnisse im Bewachungsgewerbe.
Folgende Themen sind Teil der Unterrichtung:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO, für die die Unterrichtung ausreicht: Merkblatt Abgrenzung Tätigkeiten Bewachungsgewerbe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 50 KB).
Sie bekommen eine Bescheinigung, wenn Sie ohne Fehlzeiten an dem Unterrichtungsverfahren teilgenommen haben – und Verständnisfragen mündlich und schriftlich beantworten können. Fehlzeiten müssen in einer späteren Unterrichtung nachgeholt werden.
Die 40-stündige Unterrichtung kostet 525 Euro. Die Gebühr muss vor Beginn der Unterrichtung überwiesen werden, ansonsten können Sie nicht an der Unterrichtung teilnehmen. Hierfür erhalten Sie vier Wochen vor Kursbeginn, mit einem Zahlungsziel von zwei Wochen, einen Gebührenbescheid von uns.
Die Unterrichtung erfolgt mündlich und in deutscher Sprache. Sie müssen deshalb mindestens über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Wir behalten uns vor, Teilnehmer*innen, die nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, von der Unterrichtung auszuschließen. Falls dies der Fall sein sollte, werden Ihnen keine Kosten erstattet.
Hier finden Sie die Einstufung gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens: Einstufungstest zur Bewertung der eigenen Sprachkenntnisse
Von der Unterrichtung freigestellt sind Personen, die einen erfolgreichen Abschluss oder ein Prüfungszeugnis nach §8 Nr. 1 und 2 der Bewachungsverordnung oder eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nachweisen können.
Die kommenden Termine und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: Unterrichtungsverfahren: Termine und Anmeldung

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Die Sachkundeprüfung vor der IHK müssen Personen absolvieren, die sich in dem Gewerbe selbstständig machen wollen, und Mitarbeiter*innen, die mindestens eine der folgenden fünf Tätigkeiten ausüben möchten:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
  • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach §44 des Asylgesetzes , von Gemeinschaftsunterkünften nach §53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Die bestandene Prüfung belegt, dass die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen Kenntnisse der rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse in einem Umfang erworben wurden, der die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Wachaufgaben ermöglicht. In diesen Bereichen dürfen Unternehmer*innen kein Personal ohne Sachkundeprüfung einsetzen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen Teil (ca. 15 Minuten). Die Gesamte Prüfung gilt als bestanden, wenn in beiden Prüfungsteilen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erreicht wird. Bei bestandener Prüfung erhält der Prüfling eine Bescheinigung der IHK.
Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO, für die die Sachkundeprüfung vorliegen muss: Merkblatt Abgrenzung Tätigkeiten Bewachungsgewerbe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 50 KB).
Seit Ende 2023 werden alle Prüfungen in digitaler Form an einem Tablet durchgeführt. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier in der Schritt-für-Schritt-Anleitung: Hier wird der Aufbau der digitalen Prüfungen beschrieben: Anleitung für Teilnehmer*innen an digitalen Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1147 KB).

Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Gebiete:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
Verschiedene Weiterbildungseinrichtungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB) bieten Schulungen und Vorbereitungskurse auf die Sachkundeprüfung an, Sie können aber auch selbstständig für die Prüfung lernen.
Inhaber der in § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV genannten Nachweise müssen keine Sachkundeprüfung ablegen.
Die Gebühr für die Sachkundeprüfung beträgt 203 Euro.
Die kommenden Termine und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe: Termine und Anmeldung

Literatur zum Bewachungsgewerbe

Lernmaterial und Lernapps zu allen Themenbereichen der Sachkundeprüfung und der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a Gewerbeordnung finden Sie hier: Lernmaterial Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe

Weiterbildungs-Informations-System (WIS)

Schulungsanbieter für Vorbereitungskurse zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe finden Sie hier: Weiterbildungs-Informations-System
Weitere Anbieter finden Sie in der PDF-Datei “Schulungsberanstalter Vorbereitungskurs Sachkundeprüfung” auf der rechten Seite unter “Weitere Informationen”.