Standortsicherung

Einige Faktoren tragen maßgeblich zur Standortsicherheit Ihres Betriebs bei und sollten deshalb eine entsprechende Aufmerksamkeit erfahren. Widmen Sie diesen möglichst kontinuierlich und vor allem frühzeitig das nötige Augenmerk.

Überprüfen Sie regelmäßig die vorhandenen Genehmigungen
Stellen Sie sicher, dass die bestehenden Genehmigungen - zum Beispiel Immissionsschutz-, Baurecht - den Bedürfnissen Ihres Betriebs entsprechen. Generell unterliegen genehmigte Betriebe dem Bestandsschutz. Beachten Sie, dass Ihr Betriebsgrundstück dennoch von Bebauungsplanänderungen betroffen sein kann. So werden teilweise Bebauungspläne neu aufgestellt, um mehr Übersicht über die konkreten Inhalte zu schaffen. Dabei können auch Festsetzungen, wie zum Beispiel Emissionskontingente, geändert werden, die für zukünftige Vorhaben relevant sind. Sollten Sie Ihre Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt sehen, wenden Sie sich an Ihre Kommune und zur Unterstützung auch an die IHK.

Beantragen Sie frühzeitig Erweiterungs-, Betriebs- und Änderungsgenehmigungen
Bei einer Betriebserweiterung bzw. -änderung müssen gegebenenfalls bestehende Genehmigungen angepasst oder neu erteilt werden. Sichern Sie sich betriebliche Vorratsflächen. Prüfen Sie, welche Flächen in der Umgebung Ihres Betriebsgeländes für spätere Erweiterungen in Frage kommen und ob auf diesen der (erweiterte) Betriebsablauf gut integrierbar wäre. Sichern Sie solche geeigneten Vorratsflächen. Dies erfordert nicht nur deren bloße Verfügbarkeit. Zusätzlich muss auf diesen auch die vorgesehene gewerbliche Nutzung zulässig sein. Die auf einer Fläche zugelassenen Nutzungen ergeben sich unter anderem aus dem Planungsrecht. Insbesondere durch die Bauleitplanung kann die Kommune die entsprechenden Voraussetzungen dafür schaffen. Informationen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben erhalten Sie bei Ihrer Kommune oder bei unserer IHK.

Achten Sie auf bauliche Entwicklungen in Ihrer Nachbarschaft
Bebauungspläne können geändert werden und neu erteilte Einzelbaugenehmigungen in der Umgebung können auch Auswirkungen auf Ihren Betriebsstandort haben. Insbesondere bei geplanten Wohnnutzungen in der Nachbarschaft Ihres Betriebs sollten Sie genau prüfen, ob diese Ihre Betriebsabläufe gefährden. Eine Einschränkung kann beispielsweise darin bestehen, dass Sie gewisse Lärmkontingente einhalten müssen, um dem Schutzanspruch der Wohnbebauung gerecht zu werden. Falls Sie eine Beeinträchtigung Ihrer Betriebsabläufe befürchten, sollten Sie dies so schnell wie möglich Ihrer Kommune mitteilen. Wenden Sie sich bitte ebenfalls an unsere IHK.

Üben Sie kommunalpolitische Wachsamkeit
Insgesamt raten wir, die kommunalpolitischen Tendenzen in der (immissionsrelevanten) Nachbarschaft Ihres Betriebs aufmerksam zu beobachten. Entwicklungen, die Ihren Betriebsablauf gegenwärtig oder in Zukunft beeinträchtigen könnten, kann auf diese Weise schon bei ihrer Entstehung entgegengewirkt werden. Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen oder gar rechtliche Schritte können dann schon frühzeitig in die Wege geleitet werden.

Pflegen Sie gute Kontakte zu Ihrer Kommune, zu Behörden und zu Ihren Nachbarn
Die Kommune stellt die Bebauungspläne auf. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren können Sie Ihre Belange vortragen. Nutzen Sie aber im Bedarfsfall auch die Möglichkeit – gerade wenn es um Ihr Betriebsgelände geht – früh und eng mit der Kommune zusammenzuarbeiten. Insgesamt ist bei allen baurechtlichen Maßnahmen ein guter Kontakt zur Kommune, aber auch zu etwaigen anderen Genehmigungsbehörden (wie beispielsweise dem Landratsamt), empfehlenswert. Meistens zahlt sich eine möglichst frühe Kontaktaufnahme mit der Kommune/Behörde zu den beabsichtigten Projekten und Perspektiven des Unternehmens aus. Ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn verringert in der Regel etwaige Konfliktpotenziale.

Verfolgen Sie relevante rechtliche Veränderungen
Auf Europa-, Bundes- und Landesebene werden häufig für das Unternehmen relevante rechtliche Veränderungen durchgeführt. Verfolgen Sie diese zum Beispiel in Fachzeitschriften oder nehmen Sie unsere IHK als Fachberater in Anspruch.

Prüfen Sie die Altlastenfreiheit Ihres Grundstücks
Bestehende Altlasten auf genutzten oder neu zu erwerbenden Betriebsgrundstücken können den Firmenbestand gefährden. Insbesondere bei Konversionsflächen (zum Beispiel aufgelassene Militär-, Schwerindustrie- oder Bahnflächen) sollten Sie auf etwaige Altlasten ein besonderes Augenmerk richten. Flächen, auf denen Altlasten vermutet werden, sind zumeist in Altlastenverdachtsflächenkatastern erfasst und sollten auch in Bebauungs- und Flächennutzungsplänen entsprechend gekennzeichnet sein. Fragen Sie im Verdachtsfall dennoch vor einem Grundstückserwerb bei Ihrer Kommune nach und lassen Sie es gegebenenfalls von einem Fachmann dahin gehend untersuchen.

Ursprungsfassung erstellt von: Dr. Katharina Zobel, IHK für München und Oberbayern