Unternehmensberatung

Unternehmensberater*innen können Ihnen als externe Begleiter*innen gute Dienste erweisen, denn sie schauen mit einem frischen Blick auf Ihre Unternehmenssituation – und begleiten Sie bei der Umsetzung von Projekten, die im Idealfall Ihre Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit verbessern.

Beratersuche

Der Begriff Unternehmensberater*in ist nicht rechtlich geschützt. Das heißt: Der Titel allein sagt nichts über Fachwissen und persönliche Kompetenz der Berater*innen aus. Recherchieren Sie also im Vorfeld, welche Berater*innen sich für Ihre Belange eignen. Empfehlenswert ist ein Blick auf Kooperationen von Unternehmensberater*innen, die sich eigene Qualitätsstandards auferlegen.
Beispiele:
Vor der Suche nach einem/einer geeigneten Berater*in sollten Sie genau wissen, was sie wollen:
  • Was erwarten Sie von der Beratung?
  • Welche finanziellen Mittel wollen Sie dafür einsetzen?
Holen Sie mindestens zwei Beratungsangebote ein, um Arbeitsschritte, Methoden, Kosten und ähnliches vergleichen zu können. Vorgespräche mit Berater*innen, die in der engeren Wahl stehen, sind auch zu empfehlen, um die inhaltliche und vor allem auch die persönliche Ebene zu prüfen.
Ihre schriftliche Bitte um ein Angebot sollte unter anderem folgende Punkte enthalten:
  • Aufgabenstellung,
  • ggf. präferierte Vorgehensweise/Beratungsmethode,
  • Angaben zur Beratungsdurchführung (Projektteam/Projektorganisation),
  • ggf. Vorschlag zum zeitlichen Projektablauf,
  • geplanter Zeitaufwand und mögliche Honorarspanne,
  • ggf. Referenzprojekte (z. B. vorhergehende Beratungen in Ihrem Haus, an die angeknüpft werden kann oder sogar werden soll),
  • Bitte um Referenzen,
  • ggf. Bitte um eine persönliche Angebotspräsentation.
Die Entscheidung für oder gegen ein Berater-Angebot sollten Sie möglichst in Absprache mit mehreren Personen fällen.
Mögliche Bewertungskriterien im Überblick:
  • Output: die zugesicherten Teilergebnisse und Ergebnisse,
  • inhaltlich fundiertes und methodisches Vorgehen,
  • fachliche/berufliche Qualifikation der Berater*in,
  • Offenlegung von Qualitätskriterien/Grundsätzen, nach denen gearbeitet wird,
  • Persönlichkeit des/der Beraters/Beraterin,
  • nachweisbare Umsetzungskompetenz,
  • Qualität der überprüfbaren Referenzen,
  • branchenspezifische und -übergreifende Kenntnisse,
  • Image, Alter und Größe der Unternehmensberatung,
  • Terminplanung (Netzpläne, Abschätzung des Zeitrahmens),
  • Honorar und Nebenkosten,
  • Zahlungsweise (Gesamtpaket oder pro Beratungsschritt)

Beratungsvertrag

Der Beratungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beraters vorlegen lassen. Der Vertrag muss mindestens die folgenden Punkte beinhalten:
  • Anschriften der Vertragsparteien
  • Vertragsgegenstand
  • Ziel- und Aufgabenbeschreibung
  • Vorgehensweise
  • Leistungen des Auftragnehmers
  • Termine
  • Vergütung
  • Honorar
  • Nebenkosten
  • Zahlungsweise/Zahlungsbedingungen
  • Haftung
  • Besondere Vereinbarungen (z.B. Regeln bei Leistungsänderungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten darüber hinaus häufig Angaben zu:
  • Leistungsänderungen
  • Schweigepflicht/Datenschutz
  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  • Mängelbeseitigung
  • Schutz des geistigen Eigentums
  • Treuepflicht
  • Höhere Gewalt
  • Vertragskündigung
  • Aufbewahrung von Unterlagen
Änderungen der vertraglichen Regelungen sollten Sie unbedingt durch Besprechungsprotokolle dokumentieren und von beiden Vertragsparteien unterzeichnen lassen.

Ablauf der Beratung

Im Verlauf des Beratungsprojekts sollten Sie regelmäßig über den Beratungsstand sprechen und die Projektfortschritte dokumentieren. Beziehen Sie dabei die betroffenen Führungskräfte und Mitarbeiter sowie ggf. den Betriebsrat ein. So sichern Sie sich für die Umsetzungsphase eine möglichst hohe Akzeptanz. Am Ende der Beratung steht ein schriftlicher Beratungsbericht, der die Bestandsaufnahme, die Diagnose und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen fixiert.
Teilweise gibt es Beratungskonzepte, die bausteinartig aufgebaut sind. Sie haben dann nach jeder Beratungsphase die Möglichkeit, das Projekt zu beenden. Solche Konzepte sind sinnvoll, wenn Sie sich über den potenziellen Beratungserfolg nicht sicher sind. Achten Sie bei der Vertragsgestaltung darauf, dass der Kostenrahmen fixiert ist – durch eine Festschreibung der Beraterstunden oder durch ein Festhonorar.

Beratungszuschüsse

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt Sie bei der sogenannten BAFA-Unternehmensberatung – Programm “Förderung von Unternehmensberatung für KMU” mit Beratungskostenzuschüssen – in Höhe von 80 Prozent:
Bemessungs-grundlage
Fördersatz
maximaler Zuschuss
kostenloses Informationsgespräch  mit reg. Ansprechpartner 
Junge Unternehmen
nicht länger als ein 
Jahre am Markt
3.500 Euro
80 Prozent
2.800 Euro 
JA
Bestandsunternehmen
ab dem zweiten Jahr
nach der Gründung
3.500 Euro
80 Prozent
2.800 Euro
NEIN
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Förderprogramms sind
zentrale Herausforderungen, wie z. B. Fachkräftesicherung und
-bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells uvm. 

Auf Grundlage der seit Anfang 2023 geltenden Richtlinie sind mehrere Beratungen förderbar, maximal zwei pro Jahr & fünf innerhalb der Richtliniendauer bis 31. Dezember 2026. 

Seniorberater

Seniorberater/Wirtschaftssenioren sind ehemalige Führungskräfte, die ihr Wissen aus ihrer beruflichen Praxis als Berater zur Verfügung stellen. Sie bekommen für ihr Beratungsangebot nur eine Aufwandsentschädigung (ca. 20 Euro Stundensatz bzw. 150 Tagespauschale). In unserer Region bieten drei Netzwerke die Hilfe dieser Senior-Berater an:
Unsere IHK hat Kontakt zu ausgewählten Experten aus diesen Kreisen, die als ehemalige Unternehmenslenker, als Ex-Banker, Marketing- und Vertriebsexperten für ein Coaching anbieten.