Konfliktlösung

Konflikte lassen sich im Geschäftsleben nicht immer vermeiden. Doch der Weg zum Gericht, so sinnvoll und notwendig er in manchen Fällen auch ist, muss nicht immer der beste sein. Schlichtung, Schiedsgutachten oder Mediation können nicht nur die schnellere und günstigere Lösung sein, sondern auch die nachhaltigere. Gerade wenn es um die Erhaltung der Geschäftsbeziehung geht, sollten Kaufleute sich daher mit den Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktlösung befassen. Außerdem erfolgen sie im Gegensatz zu den meisten gerichtlichen Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Was wir für Sie tun
Wir beraten Sie, in welchen Fällen außergerichtliche Konfliktlösung sinnvoll ist, welche Instrumente dafür zur Verfügung stehen und mit welchen Vor- und Nachteilen sie verbunden sind. Außerdem stellen wir entsprechende Musterklauseln und -vereinbarungen zur Verfügung. Auf Wunsch benennen wir kompetente Schiedsrichter, Schiedsgutachter, Mediatoren und spezialisierte Schlichtungsstellen.

Schlichtung

Bei einer Schlichtung rufen die Konfliktparteien eine bestimmte Stelle an, um einen Streit gütlich aus der Welt zu schaffen. Nach einem Gespräch mit allen Parteien schlägt ein speziell ausgebildeter Schlichter eine Einigung vor. Nehmen die Parteien den Vorschlag an, lässt sich dieser vertraglich fixieren. Lehnen die Parteien den Vorschlag ab, ist die Schlichtung gescheitert.
Es gibt gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Schlichtungsverfahren. Gesetzlich vorgeschrieben ist zum Beispiel die Schlichtung bei Streitigkeiten in Ausbildungsverhältnissen. Eine weitere gesetzlich geregelte Einigungsstelle lässt sich bei Wettbewerbsstreitigkeiten (zwischen zwei Gewerbetreibenden oder zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher) hinzuziehen. Freiwillige Schlichtungsverfahren sind in speziellen Gebieten möglich – zum Beispiel Bau oder IT. Diese Schlichtungsstellen werden nur dann tätig, wenn beide Parteien mit einer Schlichtung einverstanden sind.
Thematisch spezialisierte Schlichtungsstellen sind zum Beispiel:

Mediation

Mediation (=Vermittlung) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung des Mediators eine einvernehmliche Vereinbarung erzielen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Die Mediation zeichnet sich dadurch aus, dass die Parteien unter professioneller Moderation selbst
aktiv werden. Leitgedanke ist dabei nicht, welche Position jemand vertritt, sondern die Frage, was im wirklichen Interesse der Parteien liegt. Der Mediator hat dabei, anders als ein Richter, keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt. Mediation eignet sich insbesondere, wenn die Beteiligten bestehende Geschäftsbeziehungen aufrecht erhalten wollen. Zum Beispiel bei innerbetrieblichen Streitigkeiten, Gesellschafterkonflikten und Unternehmensnachfolgen. Die kurze Verfahrensdauer verursacht oft wesentlich geringere Kosten als ein Gerichtsverfahren. Werfen Sie einen Blick in unser Mediatorenverzeichnis.

Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsgerichte sind private (nichtstaatliche) Gerichte, die über Streitigkeiten abschließend und rechtsverbindlich entscheiden. Voraussetzung für ein Schiedsgerichtsverfahren ist, dass die Parteien sich zuvor darauf geeinigt haben. Ein Schiedsgerichtsverfahren ähnelt im Ablauf einem normalen Gerichtsverfahren. Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleiche Wirkung hat wie ein Urteil. Das Verfahren ist flexibler als ein staatliches Gerichtsverfahren. So können die Parteien zum Beispiel über die Auswahl der Schiedsrichter den Verhandlungsort und die Verfahrenssprache bestimmen. Bei gängigen Streitwerten sind Schiedsverfahren jedoch in der Regel teurer als Verfahren an staatlichen Gerichten.
Schiedssprüche sind nach einer Vollstreckbarkeitserklärung durch das zuständige Oberlandesgericht vollstreckbar. Im internationalen Bereich sind Schiedssprüche sehr häufig wesentlich leichter zu vollstrecken als deutsche Urteile. Das liegt daran, dass mehr als 140 Staaten dem sogenannten New Yorker Abkommen von 1958 beigetreten sind, das die Vollstreckung von Schiedssprüchen im Ausland regelt. Deutsche Urteile sind dagegen nicht überall auf der Welt vollstreckbar. In China oder Russland zum Beispiel kann grundsätzlich aus einem deutschen Schiedsspruch vollstreckt werden, nicht aber aus einem deutschen Gerichtsurteil.

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten bieten sich immer dann an, wenn nicht über Rechtsfragen, sondern über Tatsachen gestritten wird. Klassische Fälle sind Gewährleistungsstreitigkeiten, bei denen Sachmängel in Frage stehen. Schiedsgutachter sind unabhängige, unparteiliche Sachverständige, die den strittigen Sachverhalt für beide Vertragspartner verbindlich klären. Häufig können durch ein Schiedsgutachten Gerichtsverfahren und Kosten vermieden werden. Für Schiedsgutachten kommen wegen ihrer besonderen Sachkunde insbesondere öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Frage. Bei der Suche nach geeigneten Experten helfen wir Ihnen gern.