Vorübergehende Einfuhr: Pferde
Pferdebesitzer*innen können unter gewissen Bedingungen ein Carnet A.T.A. benutzen, um Pferde vorübergehend in die Schweiz einzuführen. Das Carnet A.T.A. (ein internationales Zollpassierscheinheft) können Sie ganz einfach elektronisch bei beantragen: Carnet A.T.A. Wie das genau geht, erfahren Sie hier: Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen
Die Gebühren für die Ausstellung des Carnets sind für IHK-Mitgliedsunternehmen und Private unterschiedlich. Als Rückversicherer der IHKs erhebt die Euler Hermes Deutschland jetzt Allianz Trade ein Entgelt in Abhängigkeit des Wertes des Pferdes und entscheidet über den Carnet-Antrag in jedem Fall erst nach Anfrage unter Angabe der Widerristhöhe des Pferdes.
Für Ausbildung, Training, Teilnahme an Sportveranstaltungen und Ausstellungen können Pferde mit einer Zolllanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) vorübergehend in der Schweiz verbleiben. Die Einfuhrabgaben werden durch Barhinterlage oder Bürgschaft am schweizerischen Grenzzollamt erhoben und nach Wiederausfuhr zurückerstattet.
Weitere Informationen und Vordrucke über die vorübergehende Verwendung für Pferde finden Sie hier: Pferde - Vorübergehende Einfuhr (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)