Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet)

Ab sofort können Sie Carnets ATA/CPD digital beantragen und bearbeiten – dank des e-ata-Systems. Der Ausdruck der digital beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK.

Registrierung

Melden Sie Ihr Unternehmen bei eCarnet an. Füllen Sie dafür den Antrag für ein Benutzerkonto aus. Benennen Sie einen eCarnet-Admin, also eine Person im Unternehmen, die unter anderem gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer*innen im System anlegt/verwaltet. Außerdem benötigen wir eine Ausweiskopie von Ihnen.
Nachdem Sie den Antrag für ein Benutzerkonto digital ausgefüllt und abgeschickt haben, prüfen wir die eingegebenen Daten und schalten Ihren Zugang frei.
Weitere Informationen zum eCarnet-Admin, der Registrierung und Datenverwaltung finden Sie im Handbuch der IHK München: „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (PDF-Datei · 760 KB).

Carnet ATA/CPD online beantragen

Sobald wir Ihr Benutzerkonto aktiviert haben, können Sie ein Carnet digital beantragen. Loggen Sie sich dafür auf der Plattform eCarnet ein und klicken Sie auf den Button „Neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste. Füllen sie dann die nötigen Felder aus. Sie können jederzeit einen Antrag stellen – und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten, senden oder löschen.
Detaillierte Informationen sowie Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (PDF-Datei · 760 KB).
Wichtig: Es ist zwingend nötig, dass Sie das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!

Ausgabe des Carnet ATA/CPD

Nach der Bewilligung drucken wir als IHKLW das Carnet auf den entsprechenden Formularen aus. Unter den möglichen Versandarten können Sie bei der Antragsstellung online auswählen, ob
  • Ihnen das Carnet zugeschickt werden soll oder ob
  • Sie es persönlich in einer der IHK-Geschäftsstellen in Lüneburg, Celle oder Wolfsburg abholen möchten.
Hinweise:
  • Ohne Mitwirkung der IHKLW dürfen keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, müssen Sie ein Ersatz-Carnet bei uns beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit uns in Verbindung.
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet. Dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden.
  • Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten Einlageblätter zu beantragen und nachträglich einheften zu lassen.
  • Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereinfuhr in die EU) ist mit der IHKLW umgehend Rücksprache zu halten.

FAQ zum e-Carnet: Die wichtigsten Fragen

Wie lange dauert die Registrierung bzw. Prüfung?

Die Prüfung Ihrer eingegebenen Daten bei der Registrierung erfolgt manuell und kann ein bis zwei Werktage dauern.

Bei dem Menüpunkt „Waren” kann ich eine CSV-Liste importieren. Wann mache ich das und wie?

Es gibt zwei Varianten, die Waren zu erfassen:
  • Einzel-Erfassung der Artikel
  • Import einer CSV-Datei
Wenn Sie das Carnet für mehrere Waren nutzen, bietet sich der Import der Daten mit einer CSV-Liste an.
Wichtig: Verwenden Sie die Vorlage, die Sie unter „Vorlage CSV-Liste importieren" finden – verändern Sie die Überschriften der ersten Zeile nicht. Andernfalls können Ihre Daten nicht richtig verknüpft werden.
Generell gilt: Die Warenbeschreibungen sollten so erfolgen, dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist, im günstigsten Fall durch Nennung einer Seriennummer/ Inventarnummer. Ist das nicht machbar, ist das Beifügen von Fotos notwendig.
Weitere Informationen zur CSV-Liste und Fotos finden Sie im Handbuch „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (PDF-Datei · 760 KB).

Kann ich Vorlagen für das Carnet erstellen?

Es gibt die Möglichkeit angelegte Carnets zu kopieren. Hierfür wählen Sie in der Carnet-Liste bitte das betroffene Carnet aus (mit einem Klick blau markieren) und klicken oben auf „kopieren“. Es erscheint nun eine Kopie des Carnets in der Carnet-Liste. Es werden alle Daten übernommen, lediglich das Referenzfeld wird nicht übernommen.
Bitte überprüfen Sie, ob die kopierten Daten Ihrer geplanten Reise entsprechen und passen Sie diese ggf. an (Anzahl Carnetblätter, Verwendungszweck, Reiseweg und Transportmittel, etc.).

Ich habe mein Passwort vergessen. Was ist zu tun?

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, rufen Sie https://www.e-ata.de/lueneburg auf und klicken auf „Kennwort vergessen“. Geben Sie dann bitte Ihren Benutzernamen (diesen haben Sie mit der E-Mail nach Ihrer erfolgreichen Registrierung erhalten) ein und klicken auf „Absenden“. Bitte beantworten Sie die Identifikationsfrage entsprechend Ihrer Angaben und klicken auf „Absenden“. Ihr Passwort wird nun zurückgesetzt. Sie erhalten automatisiert eine E-Mail mit einem neuen Passwort. Weitere Informationen dazu finden Sie im Handbuch „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (PDF-Datei · 760 KB).

Eine weitere Reise ist mit dem Carnet geplant. Geht das?

Ja. Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, ‎besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von ‎der IHKLW ergänzen zu lassen. Bitte nutzen Sie hierfür die Chat-Funktion bei dem ‎entsprechenden Carnet im https://www.e-ata.de/lueneburg. Damit die IHKLW die weitere Reise ergänzen kann, muss der IHKLW das Carnet im Original vorliegen. Gerne können Sie es vorbeibringen oder per Post schicken.‎

Das Carnet ist nicht mehr auffindbar. Was ist zu tun?

Kontaktieren Sie bitte die IHKLW.

Die Carnet-Ware soll im Ausland verkauft werden. Was ist zu tun?

Der Verkauf von Carnet-Ware ist nicht immer erlaubt und kann mit zusätzlichen Zollgebühren belegt werden. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld mit dem ausländischen Zoll und /oder der IHK in Verbindung zu setzen.

Wie lange werden die Daten vom Carnet gespeichert?

Der elektronische Carnet-Antrag wird mindestens drei Jahre und drei Monate gespeichert – gerechnet vom Tag des Ablaufs der Gültigkeitsdauer – und dann gelöscht. Das ausgedruckte Carnet wird ebenfalls drei Jahre und drei Monate bei der IHK aufbewahrt.
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