Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet + digitales Carnet)
Ab sofort können Sie Carnets ATA/CPD digital beantragen und bearbeiten – dank des e-ata-Systems. Der Ausdruck der digital beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK.
- Registrierung
- Carnet ATA/CPD online beantragen
- Ausgabe des Carnet ATA/CPD
- Dauer der Carnet/e-Carnet Prüfung/Bearbeitung
- Digitalisierung des E-Carnet
- So funktioniert die Online-Beantragung
- Technische Voraussetzungen
- Erklärvideos: Schritt für Schritt zum QR Code für die digitale Abfertigung aller Carnets in der EU
- FAQ zum e-Carnet: Die wichtigsten Fragen
Registrierung
Melden Sie Ihr Unternehmen bei eCarnet an. Füllen Sie dafür den Antrag für ein Benutzerkonto aus. Benennen Sie einen eCarnet-Admin, also eine Person im Unternehmen, die unter anderem gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer*innen im System anlegt/verwaltet. Außerdem benötigen wir eine Ausweiskopie von Ihnen.
Nachdem Sie den Antrag für ein Benutzerkonto digital ausgefüllt und abgeschickt haben, prüfen wir die eingegebenen Daten und schalten Ihren Zugang frei.
Weitere Informationen zum eCarnet-Admin, der Registrierung und Datenverwaltung finden Sie im Handbuch der IHK München: „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (PDF-Datei · 760 KB).
Carnet ATA/CPD online beantragen
Sobald wir Ihr Benutzerkonto aktiviert haben, können Sie ein Carnet digital beantragen. Loggen Sie sich dafür auf der Plattform eCarnet ein und klicken Sie auf den Button „Neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste. Füllen sie dann die nötigen Felder aus. Sie können jederzeit einen Antrag stellen – und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten, senden oder löschen.
Detaillierte Informationen sowie Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (PDF-Datei · 760 KB).
Wichtig: Es ist zwingend nötig, dass Sie das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!
Ausgabe des Carnet ATA/CPD
Nach der Bewilligung drucken wir als IHKLW das Carnet auf den entsprechenden Formularen aus. Unter den möglichen Versandarten können Sie bei der Antragsstellung online auswählen, ob
- Ihnen das Carnet zugeschickt werden soll oder ob
- Sie es persönlich in einer der IHK-Geschäftsstellen in Lüneburg, Celle oder Wolfsburg abholen möchten.
Hinweise:
- Ohne Mitwirkung der IHKLW dürfen keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, müssen Sie ein Ersatz-Carnet bei uns beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit uns in Verbindung.
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet. Dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden.
- Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten Einlageblätter zu beantragen und nachträglich einheften zu lassen.
- Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereinfuhr in die EU) ist mit der IHKLW umgehend Rücksprache zu halten.
Dauer der Carnet/e-Carnet Prüfung/Bearbeitung
Gern bearbeiten wir Ihre Außenwirtschaftsdokumente schnellstmöglich. Wenn uns die Unterlagen bis 13 Uhr vorliegen, sind sie in der Regel am nächsten Werktag ab 11 Uhr oder nach Absprache abholbereit. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung und Ausstellung von mehr als zehn Dokumenten je Vorgang ggf. bis zu zwei Werktage in Anspruch nehmen kann.
Bearbeitungszeiten im Überblick:
- Einreichung bis 13 Uhr:
In der Regel am nächsten Werktag ab 11 Uhr oder nach Absprache abholbereit - Mehr als 10 Dokumente je Vorgang:
Die Prüfung und Ausstellung kann gegebenenfalls bis zu zwei Werktage in Anspruch nehmen
Ab dem 1. Juni 2026 beginnt die volldigitale Abwicklung des Carnet-Verfahrens – zunächst zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen. Weitere Länder werden schrittweise folgen. Bis Ende 2027 soll das Verfahren in allen Teilnehmerstaaten vollständig digital umgesetzt sein. Während einer kurzen Übergangsphase kann in einigen Ländern weiterhin ein papiergebundenes Carnet erforderlich sein. Informieren Sie sich daher frühzeitig, um den Umstieg reibungslos zu gestalten.
Digitalisierung des E-Carnet
Volldigitale Abwicklung
Ziel langfristig: - entfällt das Papier-Carnet vollständig:
- Abwicklung erfolgt digital, z. B. per QR-Code
- Kein Vorlegen eines Papierdokuments beim Zoll mehr notwendig
- Nutzung über App oder Desktop möglich
- Download des Carnets direkt nach Ausstellung
- Antragstellung erfolgt weiterhin online über die IHK-Anwendung: eCarnet
So funktioniert die Online-Beantragung
Nach Registrierung in der eCarnet-Anwendung können Sie Carnets direkt online beantragen:
- Anmeldung unter eCarnet
- Auswahl „Neues Carnet ATA“ (bzw. „Carnet CPD“ für Taiwan)
- Eingabe der erforderlichen Daten
- Einreichen des Antrags
Der Antrag kann jederzeit gespeichert und später weiterbearbeitet werden.
Nach Genehmigung:
- Ausstellung durch die IHK
- Benachrichtigung über die Bereitstellung
- Abholung (Papier) oder Download (digital)
Das DIHK-Merkblatt "Das volldigitale Carnet in 2026 – Mach dich bereit!" erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets.
Für anfallende Gebühren und Entgelte erhalten Nutzer der eCarnet-Anwendung einen Gebührenbescheid und Rechnungen zum jeweils ausgestellten Carnet.
Bitte beachten Sie, dass ausgestellte Carnets in Papierform vor der Nämlichkeitssicherung von der antragstellenden Person zu unterzeichnen ist. Zu unterschreiben sind ausschließlich das grüne Deckblatt im Feld "J. SIGNATURE OF HOLDER" und – sofern erforderlich – alle grünen Warenlistenzusatzblätter jeweils unten rechts im Feld "SIGNATURE OF HOLDER" sowie eine eventuell hochgeladene Vollmacht zur Verwendung eines Carnet A.T.A./C.P.D.. Nach der Ausstellung durch die IHK dürfen – und können auch bei online beantragten Carnets – keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden.
Technische Voraussetzungen
- Internetzugang
- Aktueller Browser (z. B. Chrome, Edge, Firefox, Safari)
- Registrierung in der eCarnet-Anwendung eCarnet
Erklärvideos: Schritt für Schritt zum QR Code für die digitale Abfertigung aller Carnets in der EU
Die Internationale Handelskammer (ICC) erklärt in kurzen Videos, wie die volldigitale Carnet-Abwicklung funktioniert: ATA Carnet app & Desktop training
Anlegen eines Accounts
How to create an account
Download der Carnet-App
Alternativ steht auch eine Desktop-Version zur Verfügung. Der anzulegende Account ist für die App und die Desktop-Version identisch.
Laden eines Carnets
How to download a carnet
Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel)
Teilen/Weitergabe von QR-Codes an Vertreter (z.B. Speditionen) und Reisende
Haben Sie Fragen zum volldigitalen Carnet? Melden Sie sich gern bei uns: service@ihklw.de
FAQ zum e-Carnet: Die wichtigsten Fragen
Wie lange dauert die Registrierung?
Die Prüfung Ihrer eingegebenen Daten bei der Registrierung erfolgt manuell und kann ein bis zwei Werktage dauern.
Bei dem Menüpunkt „Waren” kann ich eine CSV-Liste importieren. Wann mache ich das und wie?
Es gibt zwei Varianten, die Waren zu erfassen:
- Einzel-Erfassung der Artikel
- Import einer CSV-Datei
Wenn Sie das Carnet für mehrere Waren nutzen, bietet sich der Import der Daten mit einer CSV-Liste an.
Wichtig: Verwenden Sie die Vorlage, die Sie unter „Vorlage CSV-Liste importieren" finden – verändern Sie die Überschriften der ersten Zeile nicht. Andernfalls können Ihre Daten nicht richtig verknüpft werden.
Generell gilt: Die Warenbeschreibungen sollten so erfolgen, dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist, im günstigsten Fall durch Nennung einer Seriennummer/ Inventarnummer. Ist das nicht machbar, ist das Beifügen von Fotos notwendig.
Weitere Informationen zur CSV-Liste und Fotos finden Sie im Handbuch „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (PDF-Datei · 760 KB).
Kann ich Vorlagen für das Carnet erstellen?
Es gibt die Möglichkeit angelegte Carnets zu kopieren. Hierfür wählen Sie in der Carnet-Liste bitte das betroffene Carnet aus (mit einem Klick blau markieren) und klicken oben auf „kopieren“. Es erscheint nun eine Kopie des Carnets in der Carnet-Liste. Es werden alle Daten übernommen, lediglich das Referenzfeld wird nicht übernommen.
Bitte überprüfen Sie, ob die kopierten Daten Ihrer geplanten Reise entsprechen und passen Sie diese ggf. an (Anzahl Carnetblätter, Verwendungszweck, Reiseweg und Transportmittel, etc.).
Ich habe mein Passwort vergessen. Was ist zu tun?
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, rufen Sie die e-ata-Homepage auf und klicken auf „Kennwort vergessen“. Geben Sie dann bitte Ihren Benutzernamen (diesen haben Sie mit der E-Mail nach Ihrer erfolgreichen Registrierung erhalten) ein und klicken auf „Absenden“. Bitte beantworten Sie die Identifikationsfrage entsprechend Ihrer Angaben und klicken auf „Absenden“. Ihr Passwort wird nun zurückgesetzt. Sie erhalten automatisiert eine E-Mail mit einem neuen Passwort. Weitere Informationen dazu finden Sie im Handbuch „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (PDF-Datei · 760 KB).
Eine weitere Reise ist mit dem Carnet geplant. Geht das?
Ja. Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHKLW ergänzen zu lassen. Bitte nutzen Sie hierfür die Chat-Funktion bei dem entsprechenden Carnet auf der e-ata-Homepage. Damit die IHKLW die weitere Reise ergänzen kann, muss der IHKLW das Carnet im Original vorliegen. Gerne können Sie es vorbeibringen oder per Post schicken.
Das Carnet ist nicht mehr auffindbar. Was ist zu tun?
Kontaktieren Sie bitte die IHKLW.
Die Carnet-Ware soll im Ausland verkauft werden. Was ist zu tun?
Der Verkauf von Carnet-Ware ist nicht immer erlaubt und kann mit zusätzlichen Zollgebühren belegt werden. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld mit dem ausländischen Zoll und /oder der IHK in Verbindung zu setzen.
Wie lange werden die Daten vom Carnet gespeichert?
Der elektronische Carnet-Antrag wird mindestens drei Jahre und drei Monate gespeichert – gerechnet vom Tag des Ablaufs der Gültigkeitsdauer – und dann gelöscht. Das ausgedruckte Carnet wird ebenfalls drei Jahre und drei Monate bei der IHK aufbewahrt.
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