Kurzfristige Exportfinanzierung

Exportgeschäfte lassen sich auf unterschiedliche Weise finanzieren. Es gibt eine kurzfristige sowie mittel- und langfristige Exportfinanzierung.
Bei der kurzfristigen Exportfinanzierung sind die Zahlungsziele in der Regel kleiner als ein Jahr. Von mittel- und langfristiger Finanzierung spricht man bei Zahlungszielen ab einem Jahr.
An dieser Stelle haben wir Ihnen die wichtigsten Formen einer kurzfristigen Exportfinanzierung mit ihren Vor- und Nachteilen zusammengestellt. Außerdem finden Sie hier weitere Informationen zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Auslandsgeschäften.

Ankauf von Exportdokumenten

Kreditinstitute vergeben Kredite auf Dokumente aus Inkasso- und Akkreditivgeschäften und ermöglichen Exporteuren so die Finanzierung ihrer Geschäfte.

Kreditgewährung auf Inkassodokumente

Die Bank kann dem Exporteur auf den zu erwartenden Eingang Geld zur Verfügung stellen. Der Betrag hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei Dokumenteninkassi ist der Eingang des Erlöses nicht in jedem Fall sicher. Der Vorschuss wird deshalb nur unter Exporteurhaftung gewährt.
Exportvorschuss auf D/P-Dokumente: Die Bank bevorschusst zum Einzug eingereichte Dokumente eines einzelnen Inkassos (Einzelvorschuss) oder laufend einen Teil/Anteil/Prozentsatz des Inkassobestands (Globalvorschuss). Die Höhe des Vorschusses hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ankauf (Negoziierung) von D/P-Dokumenten: Die Bank kann die Dokumente vom Exporteur ankaufen, der sofort über liquide Mittel verfügt.
Ankauf (Diskontierung) von D/A-Akzepten: Der Exporteur kann der Bank Wechsel aus Inkassogeschäften zum Ankauf von D/A-Akzepten vorlegen und damit über den gesamten Gegenwert der Dokumente verfügen.

Kreditgewährung auf Akkreditivdokumente

Exportvorschuss auf Akkreditivdokumente: Ist das Akkreditiv bei der Bank des Importeurs benutzbar, kann die Bank des Exporteurs für die Laufzeit der Dokumente einen Barvorschuss auszahlen.
Ankauf (Negoziierung) der Akkreditivdokumente: Akkreditivdokumente vom Exporteur kann nur eine Bank kaufen, die zum Ankauf ermächtigt ist. Die Bank gewährt einen Barkredit bis zur Einlösung durch die Bank des Importeurs.
Voraussetzungen für diese beiden Finanzierungsinstrumente sind:
  • formale und inhaltliche Korrektheit der (akkreditivgemäßen) Dokumente
  • Verwertbarkeit der Dokumente
  • einwandfreie Bonität des Exporteurs

Negoziierungskredit

Mit einem Negoziierungskredit kann ein Exporteur den Zeitraum zwischen Warenversand und Geldeingang - entstanden durch die Gewährung von Zahlungszielen - überbrücken. Die Bank des Importeurs ermächtigt die Exporteursbank, Dokumente, die von nicht akzeptierten Wechseln (Tratten) begleitet werden, anzukaufen. Die Bank diskontiert oder akzeptiert diese Dokumente sofort. Es gibt zwei Ausprägungen dieser Finanzierungsform:
Order to Negotiate (OTN): Die Bank des Importeurs ermächtigt die Exporteurbank, auf die Importeurbank oder Exporteursbank gezogene und von akkreditivgemäßen Dokumenten begleitete Tratten anzukaufen.
Authority to Purchase: Die Bank des Importeurs erteilt der Bank des Exporteurs die Zusage, auf den Importeur gezogene Tratten anzukaufen oder zu bevorschussen. In diesen Fällen kauft die Bank des Exporteurs die Wechsel auf eigenes Risiko an.
Vorteile:
  • insbesondere bei Dokumentenakkreditiven hoher Sicherheitsstandard wegen der Einschaltung und Haftung von Banken
  • verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung vor Fälligkeit
Nachteil:
  • hoher Bürokratieaufwand

Kontokorrentkredit

Unternehmen nutzen Kontokorrentkredite, um eigene Mittel zu verstärken. Banken stellen diese Kredite oft als längerfristig vereinbarte Kreditlinie zur Verfügung. Die Zinshöhe ist variabel.
Die exportierten Waren und die daraus entstehenden Forderungen werden meist mit anderen Forderungen und Sicherheiten den Banken zur Besicherung abgetreten.
Vorteile:
  • Möglichkeit der kurzfristigen und flexiblen Inanspruchnahme
  • variable Zinshöhe
  • Einfachheit der Kreditgewährung
Nachteile:
  • hohe Kosten

Wechseldiskontkredite

Bei einem Wechseldiskontkredit räumt eine Bank dem Exporteur eine zeitlich unbegrenzte, aber kündbare Kreditlinie ein. Der Exporteur kann seiner Bank dann aus Exportgeschäften stammende Wechsel zum Ankauf vor Fälligkeit – mit Diskont – einreichen. Wenn die Importeure bereit sind, Wechsel auszustellen, eröffnet die Diskontierung dieser Auslandswechsel eine Reihe von Vorzügen. Ausländische Wechselvoraussetzungen (insbesondere Formbestimmungen) sind zu beachten.
Vorteile:
  • hohe Sicherheit wegen der formalen Anforderungen an die Wechselurkunde und der rechtlich international weitgehend vereinheitlichten Ausgestaltung
  • hohe Flexibilität
  • schnelle Mittelbeschaffung
  • Zinsvorteil gegenüber Kontokorrentkredit
  • Währungsrisiko geht auf diskontierende Bank über
Nachteil:
  • strenge Haftung der Beteiligten im Falle des Zahlungsverzugs

Akzeptkredite

Beim Akzeptkredit kann der Exporteur einen Wechsel über den Akkreditivbetrag auf die Kredit gewährende Bank ziehen. Der Exporteur muss dabei gewährleisten, dass der Bank der Akkreditivbetrag kurz vor Fälligkeit des Wechsels zur Verfügung steht. Auf der Basis des Wechselakzepts kann sich der Exporteur refinanzieren. Er kann den akzeptierten Wechsel an einen Lieferanten weitergeben, ihn bei einer anderen Bank diskontieren lassen oder der akzeptierenden Bank zum Diskont vorlegen. Die Bank haftet für den Exporteur als Wechselaussteller. Voraussetzung für Akzeptkredite ist eine sehr gute Bonität.
Vorteile:
  • niedrige Finanzierungskosten (geringer als beim Kontokorrentkredit)
  • hohe Flexibilität
Nachteile:
  • schnelle und strenge Haftung im Falle des Zahlungsverzugs

Rembourskredite

Der Rembourskredit ist eine Kombination aus Akkreditiv, Akzeptkredit und Wechseldiskontkredit und eignet sich vor allem dann, wenn der Exporteur den Käufer nicht kennt. Der Exporteur zieht dabei auf die Bank des Importeurs, die sich zur Gewährung eines Akzeptkredites bereit erklärt hat, einen Wechsel. Zusammen mit akkreditivgemäßen Dokumenten legt er diesen seiner Bank zum Diskont vor. Die Exporteurbank holt das Akzept bei der Importeurbank ein und übergibt ihr gleichzeitig die Dokumente. Ist der Rembourskredit mit einem Dokumentenakkreditiv verbunden, akzeptiert die Remboursbank unter dem Obligo der Bank des Importeurs gegen Übergabe akkreditivgemäßer Dokumente eine Tratte. Der Exporteur kann den Wechsel zum Diskont einreichen und erhält somit den Exporterlös sofort.
Vorteile:
  • für den Käufer günstig, wenn die Zinsen im Land des Verkäufers unter denen im eigenen Land liegen
  • durch Einschalten einer international bekannten Bank des Importeurlandes kann insbesondere die mögliche Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit eines unbekannten Käufers ausgeschlossen werden
Nachteil:
  • sehr gute Bonität notwendig

Exportfactoring

In einem Factoring-Vertrag tritt der Exporteur sämtliche zukünftige Forderungen, die aus seinen Lieferungen während eines vereinbarten Zeitraums entstehen, an den Forderungskäufer (Factor) ab. Hierdurch erreicht der Exporteur sofortige Liquidität und verbessert seine Bilanz. Diese Finanzierungsform eignet sich nur für Buchforderungen, Wechsel und Akkreditive kommen nicht in Betracht. Das Factoring erfüllt drei Funktionen:
Dienstleitungsfunktion: Der Faktor verpflichtet sich, die gekauften Forderungen zu buchen, zu verwalten, Mahnwesen und Inkassi zu betreiben.
Finanzierungsfunktion: Der Factor kauft die Forderungen nach Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung gegen Vorlage der Rechnungskopie an. Der Exporteur kann sofort über den Gegenwert verfügen. Als Sicherheit muss der Exporteur auf einem Sperrkonto einen gewissen Guthabensaldo halten.
Delcrederefunktion: Der Factor kauft innerhalb des vertraglich vereinbarten Limits Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos an. Deshalb prüft er zuvor stets die Bonität der Schuldner, gegen die diese Forderungen bestehen. Anzumerken ist, dass politische Risiken beim Exporteur verbleiben.
Vorteile:
  • schnelle Geldmittelbeschaffung
  • Verbesserung von Bilanz und Wettbewerbsposition
  • Gewährung von Zahlungszielen wird ermöglicht
  • Übernahme des Ausfallsrisikos
  • anpassungsfähiges Instrument
  • Übernahme wichtiger Dienstleistungen durch die Factoringgesellschaft (Bonitätsprüfungen, Verwaltung des Forderungsbestandes, Mahn- und Inkassowesen)
Nachteil:
  • zusätzlich zu den Zinskosten entsteht eine Factoringgebühr und gegebenenfalls Kontoführungsgebühren