Geprüfte*r Immobilienfachwirt*in

Weiterbildungsprofil

Geprüfte Immobilienfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung erworben haben. Sie haben die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen, um in der Immobilienwirtschaft, sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende kognitive Fertigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  1. Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte;
  2. Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle;
  3. Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken; dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen.

Zulassungsvoraussetzungen

Bitten lassen Sie bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltliche Bezüge zu den zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Die Prüfungstermine finden jeweils im Frühjahr verlässlich statt. Im Herbst werden ausschließlich Wiederholungsprüfungen durchgeführt.
Prüfungstermin Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldefrist
Frühjahr 2025 11. und 12. März 2025 ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung abgelaufen
Frühjahr 2026 10. und 11. März 2026 ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung 10. Dezember 2025 31.12.2025
Bei den schriftlichen Handlungsbereichen wird bei nicht mehr als zwei mangelhaften Prüfungsleistungen in diesen Handlungsbereichen jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Der Termin findet ca. 7 bis 8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie werden gegebenenfalls zur Ergänzungsprüfung eingeladen.
Die mündliche Prüfung in Form eines Fachgespräches mit Präsentation ist nur durchzuführen, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und bei der ersten schriftlichen Prüfung eingereicht.
Hinweis: In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt nach geltender Gebührenordnung der IHK Lüneburg-Wolfsburg 750 Euro*.
Die Prüfungsgebühr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) wird mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung fällig (ca. 5 Wochen vor der schriftlichen Prüfung). Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) rechtzeitig vor Beginn der Prüfung, jedoch nach erfolgter Prüfungseinladung, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig.
*voraussichtlich bei Fälligkeit gültiger Betrag