Informationen für Auszubildende

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Informationen zum Ausbildungsberuf

Eine Beschreibung der Ausbildungsberufe, die Ausbildungsordnungen, Ansprechpartner*innen und weitere Informationen liefert die Übersicht Berufe A - Z. Auch die Lehrstellenbörse hält viele interessante Fakten bereit. 

Digitale Lernangebote

Digitale Lernangebote sind in Zeiten wie diesen wichtiger denn je. Unabhängig von Zeit und Ort können sie Azubis im Ausbildungsalltag oder bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen. 
Lohnenswert ist ein Blick in das Weiterbildungs-Informations-System WIS. Außerdem bieten folgende Anbieter Unterlagen und Seminare für Prüfungsvorbereitungen an:
Hinweis: Die aufgeführten Anbieter sind teilweise kostenpflichtig.
  • Prüfungsvorbereitung für kaufmännische Berufe: prozubi.de
  • E-Learning Angebot des U-Form Verlags: U-Form 
  • Verlag für die Bestellung von kaufmännischen Prüfungsaufgaben: U-Form-Verlag
  • Verlag für die Bestellung von gewerblich-technischen Prüfungsaufgaben: chrisitani.de 
  • Azubi-Seminare der IHK Lüneburg-Wolfsburg: Azubi-Akademie
  • Digitales Lernen für die betriebliche Ausbildung: Cornelsen-eCademy-Lernportal
  • Lernplattform für Azubis, Ausbilder und Lehrkräfte: Azubinet.de
  • Prüfungsvorbereitung für kaufmännische Berufe: absolvio.de
  • Lernmaterialien „Ausbildung kompakt – Grundlagenwissen für Azubis in kaufm. Berufen“: dihk-bildung
  • Digitale Lernplattform des Westermann Verlages: GEORG Westermann
  • Prüfungsvorbereitung für technische Berufe: Festo Didactic
  • Prüfungsvorbereitung für kaufmännische Berufe, Fokus Bank: prüfungs.tv
  • Prüfungsvorbereitung für technische Berufe (3D-Simulationen): vocanto.de
  • Videoportal für kaufmännische Berufe: azubischule.tv
  • Kostenfreie Unterrichtsmaterialien für technische Berufe: ME Vermitteln 
  • Live-Online-Trainings: didaris
  • Kostenloser Onlinekurs: The Elements of AI
  • Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Begleitung für Ausbilder: IHK Akademie Digital
  • Online-Prüfungsvorbereitung (Berufskraftfahrer): Vogelspot.de
  • Online-Prüfungsvorbereitungskurse mit optionaler persönlicher Betreuung für eine Vielzahl von gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen: ErfolgsAzubi Academy

Beratung für Azubis

Sie haben Fragen zum Ausbildungsvertrag, zur Berufsschule oder zu Ihren Arbeitszeiten? Unsere Ausbildungsberater*innen helfen gern.

Schlichtung in der Ausbildung

Manchmal kommt es vor, dass die Fronten zwischen Auszubildendem und Ausbilder*in derartig verhärtet sind, dass offensichtlich keine Möglichkeit vorhanden zu sein scheint, die Probleme innerbetrieblich zu bewältigen. In diesen Fällen empfiehlt es sich, eine*n Ausbildungsberater*in der IHK einzuschalten. Ausbildungsberater*innen haben die Aufgabe, die Durchführung der Berufsbildung zu überwachen und sie durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden zu fördern (§ 76 BBiG). Die Ausbildungsberater*innen kommen in den Betrieb, um bei der Bewältigung der Schwierigkeiten vor Ort behilflich sein zu können.
Führt deren Einbeziehung nicht zur Lösung des Konfliktes, besteht die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren zu beantragen.
Das Schlichtungsverfahren läuft nach einer fixen Verfahrensordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB) ab, deren Anfang immer der Antrag auf Schlichtung durch eine der beiden Parteien bildet.
Hierfür genügt ein formloses Schreiben des Antragstellers/der Antragstellerin, in dem die zu schlichtende Situation kurz beschrieben wird. Ist der Antragsteller noch minderjährig, müssen die Eltern den Antrag unterschreiben. Alle Dokumente, wie Kündigungsschreiben oder Abmahnungen, sollten dem Antrag ebenfalls beigefügt werden.
Inhaltlich sollte auf einige wichtige Punkte geachtet werden, damit die Schlichtung möglichst zielgerichtet vonstattengehen kann.
  1. Wer sind die Beteiligten des Schlichtungsverfahrens? (Antragsteller und Antragsgegner, jeweils mit Anschrift)
  2. Was ist das Ziel des Antrags? Was wollen die Parteien im besten Fall erreichen?
  3. Welche Gründe liegen dem Antrag zugrunde?
  4. Welche Unterlagen sind zum Verständnis für den Schlichtungsausschuss notwendig (bspw. Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Ausbildungsvertrag – jeweils in Kopie)
Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich einzureichen. In Ausnahmefällen lässt er sich in einer der Geschäftsstellen der IHK auch mündlich zu Protokoll geben.
Wurde der Antrag korrekt eingereicht, erhalten beide Parteien eine Ladung zum Schlichtungsverfahren.
Die Sitzungen des Schlichtungsausschusses und die Verfahren sind nicht öffentlich. Allerdings wohnen dem Schlichtungsausschuss verschiedene Vertreter unterschiedlicher Parteien bei. In der Regel sind diese unter anderem:
  • Arbeitgebervertreter*innen
  • Arbeitnehmervertreter*innen
  • Ausbildungsberater*in
In der Verhandlung strebt der Schlichtungsausschuss eine gütliche Einigung der Vertragspartner an. Ist diese nicht möglich, hat der Schlichtungsausschuss einen Spruch zu fällen.
Dieser Spruch wird nur dann wirksam, wenn er innerhalb einer Woche nach seiner Verkündigung von den Vertragspartnern schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle anerkannt wird. Erfolgt keine Anerkennung, so kann binnen zwei Wochen nach ergangenem Spruch Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden.
Erscheint ein Vertragspartner nicht zum Verhandlungstermin, so kann der Schlichtungsausschuss einen Säumnisspruch fällen.
Die Beteiligten erhalten eine Niederschrift über das Ergebnis der Verhandlung. Aus den Vergleichen, die vor dem Schlichtungsausschuss geschlossen worden sind und aus Sprüchen, die von den Vertragspartnern anerkannt sind, findet die Zwangsvollstreckung statt, wenn der Spruch von dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, das für die Geltendmachung des Anspruchs zuständig wäre, für vollstreckbar erklärt worden ist.
Die Anwesenheit des Ausbildenden und des Auszubildenden sowie dessen gesetzlichen Vertreters ist in der Regel erforderlich. Arbeitgeber und Auszubildende können die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss selbst führen oder sich vertreten lassen.
Die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss ist nicht öffentlich.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Jeder Vertragspartner trägt die ihm durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst.
Prozesskostenhilfe (PKH) für Auszubildende kommt bei einer Schlichtung nicht zum Tragen. Zeugen und Sachverständige sind von demjenigen zu entschädigen, der sie zum Beweis seiner Behauptung angeboten hat.

Wechsel der Ausbildung

Kann eine Ausbildung wegen Insolvenz oder Schließung des Ausbildungsbetrieb dort nicht fortgeführt werden, so ist die Suche nach einem neuen Ausbildungsunternehmen nötig. Hier finden Sie Tipps zur Ausbildungsplatz-Suche! Die Ausbildungsberater*innen der IHK helfen dabei.