Tipps für Azubis in Insolvenz

Ist Ihr Ausbildungsbetrieb in die Insolvenz gerutscht? Suchen Sie einen neuen Ausbildungsplatz? Hier finden Sie Tipps im Überblick – für die Suche nach einer Lehrstelle: 
  • Melden Sie sich bei der zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit. Sagen Sie, dass Sie bereits ein Ausbildungsverhältnis begonnen haben, dieses aber jetzt gekündigt wurde oder eine Kündigung unmittelbar bevorsteht. Fragen Sie nach Ausbildungsangeboten in Ihrem Beruf.
  • Durchsuchen Sie die IHK-Lehrstellenbörse nach geeigneten Ausbildungsplatzangeboten und tragen Sie sich dort auch selbst unter „Gesuche“ ein.
  • Fragen Sie in der Berufsschule Ihre Lehrer*innern und Mitschüler*innen nach Ausbildungsbetrieben, an die Sie sich wenden sollten.
  • Fragen Sie in Ihrer Berufsschule auch nach, ob Sie als Gastschüler*in weiterhin am Unterricht teilnehmen können. In der Regel ermöglichen die Berufsschulen eine Fortsetzung des Berufsschulunterrichtes bis zu zwei Monate.
  • Nehmen Sie mit Firmen auch direkt Kontakt auf. Ob Sie vorab bei einer Firma anrufen und sich vorstellen oder direkt einen Betrieb aufsuchen, um mit dem Verantwortlichen zu sprechen, hängt ab vom Ausbildungsberuf, den Unternehmen der Branche und auch von Ihrer persönlichen Neigung. Ist die Kontaktschwelle niedrig – wie zum Beispiel im Einzelhandel oder manchen gewerblichen Berufen – kann ein spontaner persönlicher Firmenbesuch erfolgreich sein. Ist der Kontakt so unmittelbar nicht möglich oder nicht erfolgversprechend – zum Beispiel bei Großunternehmen – empfiehlt sich eine erste Kontaktaufnahme per Telefon und eine anschließende schriftliche Bewerbung. Verweisen Sie dabei durchaus auch auf das Förderprogramm „Insolvenzazubis“ der NBank.
  • Scheuen Sie sich gegebenenfalls auch nicht, Ihren Noch-Ausbildungsbetrieb um Hilfe zu bitten. Vielleicht ist ein*e Geschäftskund*in bereit, Ihre Ausbildung zu übernehmen.
  • Haben Sie keinen Erfolg bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, informieren Sie sich über artverwandte Ausbildungsberufe bei den IHKLW-Ausbildungsberater*innen und der zuständigen Arbeitsagentur.
  • Stehen Sie bereits kurz vor Abschluss Ihrer Ausbildung, könnten Sie auch einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen, sofern Sie bisher gute Leistungen in Ihrer Ausbildung gezeigt haben.
  • Eine weitere Möglichkeit der Anpassung der Ausbildung an veränderte Rahmenbedingungen ist die Vertragsumwandlung, zum Beispiel von Kaufmann/-frau im Einzelhandel (dreijährige Ausbildung) auf Verkäufer*in (zweijährige Ausbildung).
  • Sie können natürlich auch die Stellenangebote in Tageszeitungen auf geeignete Angebote durchforsten.