Hilfe bei der Ausbildung

Lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte Jugendliche können ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) beantragen. Betroffene müssen die Förderanträge bei der Agentur für Arbeit oder bei den Trägern der Grundsicherung stellen.
Ausbildungsbegleitende Hilfen sollen Jugendliche unterstützen, eine betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen aufzunehmen bzw. fortzusetzen oder eine Einstiegsqualifizierung zu absolvieren.
Zu den Maßnahmen, die über die Vermittlung von betriebs- und ausbildungsüblichen Inhalten hinausgehen, gehören Aktionen:
  1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
  2. zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
  3. zur sozialpädagogischen Betreuung.
Grundsätzlich sollen die ausbildungsbegleitenden Hilfen außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit durchgeführt werden. Der Stütz- und Förderunterricht beträgt pro Teilnehmer*in im Bewilligungszeitraum durchschnittlich mindestens drei und höchstens acht Unterrichtsstunden wöchentlich.
Eine Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen ist nur möglich, wenn die Agentur für Arbeit die Fördervoraussetzungen im Einzelfall geprüft hat. In der Regel gilt die Förderungszusage für ein Jahr. Danach werden die Voraussetzungen zur Förderung erneut geprüft.